Bergedorf. Kaum zu glauben, dass diese Frau mal eine staatliche Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium besuchte und vor den Geburten ihrer beiden Töchter bei der Landeszentralbank Hamburg tätig war:

Cornelia P., die Anfang 2010 nach Bergedorf gezogen ist, musste sich jetzt vor dem Amtgericht wegen schwerer Untreue verantworten.

Der 54-Jährigen wird vorgeworfen, als ehemalige Kassenwartin des Barmbeker Schulvereins Hegholt zwischen 2006 und 2009 in gleich zwölf Fällen Geld auf ihr eigenes Konto, das ihrer Tochter oder des (inzwischen geschiedenen) Mannes überwiesen zu haben. Mal waren es nur 23 Euro, mal aber auch 800 Euro - insgesamt beläuft sich die Summe auf 4523 Euro.

"Es tut mir wirklich fürchterlich leid. Ich weiß gar nicht, wie ich da reingerutscht bin", sagte P. und musste es dem Richter dennoch erklären: "Wir hatten Steuerschulden. Und es kamen so viele Rechnungen, etwa fürs Telefon." Es sei ja zudem auch so leicht gewesen, das Geld abzuzwacken "Aber ich wusste, dass es so nicht weitergehen darf, bin immer mit schlechtem Gewissen in die Schule gegangen, wenn ich dort gearbeitet habe", so die Angeklagte.

Die verteidigende Anwältin Nicole Heinke versuchte dem Schulverein eine gewisse Fahrlässigkeit vorwerfen, "da die Buchprüfungspflicht nicht beachtet wurde". Ein Jurist des Schulvereins, Hans Giese, widersprach solchen Vorwürfen. "Diese Pflicht oblag doch gerade der Angeklagten. Und jetzt ist der Verein sehr verarmt, wobei zu 80 Prozent Migrantenkinder auf der Schule sind. Deren Geld ist das doch."

Was nicht im Gerichtssaal zur Sprache kam, war, dass die Angeklagte einst "Ungerechtigkeiten gegenüber den Schwächsten in unserem System nicht hinnehmen" wollte. Und so beschloss sie 2004 - nach 16 Jahren als Vorsitzende des Elternrates - der Fraktion der Grünen beizutreten, im Kreisvorstand der GAL Wandsbek. Sieben Jahre war sie im Jugendhilfeausschuss, drei Jahre sogar Vize-Vorsitzende in der Bezirksversammlung. Gut fünf Jahre lang war Cornelia P. Mitglied im Landesvorstand. Inzwischen hat sie sämtliche politischen Ämter niedergelegt, vor dem Amtsgericht erschien P. nur noch mit einer grünen Brille.

"Angesichts der Beweislage wäre alles andere als ein Geständnis nicht sinnvoll gewesen", sagte Richter Götz Schwerin: "Sie sind in eine dumme, unüberlegte Geschichte geschliddert, die sich verselbständigt hat."

Als strafmildernd sah die Staatsanwältin an, "dass Sie geständig nicht lange um den heißen Brei geredet haben". Auch weil Cornelia P. nicht vorbestraft ist, solle die Strafe auf ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung fallen. Die Verteidigerin beantragte zwölf Monate auf Bewährung.

Richter Schwerin entschied sich für die Mitte und verurteilte P. zu einem Jahr und drei Monaten, wobei die Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt wird: "Das ist ausreichend, aber auch erforderlich." Zudem muss Cornelia P. 1500 Euro Schadensersatz zahlen sowie die Restschuld begleichen - 2800 Euro wurden bereits zurückgezahlt.

Erleichtert nahm die frühere Bankerin das Urteil an und versprach, alles zu zahlen: Ihr Lebensgefährte eröffne in Harburg einen gastronomischen Betrieb, wo sie vom 1. Juli an auf 800-Euro-Basis arbeiten werde. Dort soll sie den Einkauf und - ausgerechnet - die Buchführung übernehmen.