Betr.: “Rasengrab ohne Rasen“, Bergedorf-Seite vom 15. 5.2009

Ich frage mich immer, was ist eigentlich Betrug? Und bin zu der Überzeugung gelang, verspreche ich etwas, kassiere ich den Betrag, und liefere nicht den Gegenwert, sei es als Ware oder Dienstleistung, ist der Tatbestand des Betruges erfüllt. Ich neige zu der Auffassung, dass dieses für das Friedhofsamt Bergedorf, in Bezug zu den Rasengräbern, unbedingt zutrifft. Zumindest fühlen sich, nicht nur ich, fast alle, die an dieser Stelle eine Grabstelle erwarben, betrogen.

Hans-Uwe Nicolaisen, Rektor-Ritter-Str. 27, 21029 Hamburg