Bergedorf (vik). In einer Woche wird ein neues Europaparlament gewählt. Auch in Bergedorf präsentieren Parteien ihre Kandidaten auf Wahlplakaten.

Für das Aufstellen gelten bestimmte Regeln, sie dürfen nicht den Verkehr behindern. "Prinzipiell verboten ist Wahlwerbung zum Beispiel auf Verkehrsinseln", erläutert Dr. Andreas Aholt, Sprecher des Bergedorfer Bezirksamtes. Auch in einer Entfernung von zehn Metern vor Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen und Zebrastreifen sind Wahlplakate absolut tabu. Ein kleines Kind könne hinter dem etwa ein Meter hohen Schild verschwinden, so von Autofahrern übersehen werden.

Kontrolliert wird die korrekte Position der Wahlwerbung durch den Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD). Bei kleineren Wahlen wie der Europawahl, so Dr. Aholt, könne jedoch auch mal das eine oder andere Schild, das verkehrsbehindernd aufgestellt wurde, übersehen werden.

"Wums!", passender kann das Wahlplakat der Grünen nicht betitelt sein, das an der Ausfahrt vom Standesamt den Blick auf die Wentorfer Straße verstellt. Dort können sich Autofahrer entweder gefährlich weit auf die Straße vortasten, um eine Lücke zu entdecken. Oder sie geben Gas und vertrauen darauf, dass kein Auto kommt oder dessen Fahrer geistesgegenwärtig auf die Bremse tritt.

Das nächste Hindernis findet sich nur wenige Meter weiter an der Ausfahrt vom Rathaus-Parkplatz. Linksabbieger schauen in das zuversichtlich lächelnde Gesicht von Lothar Bisky. Der Spitzenkandidat der Linken verwehrt ihnen den Blick auf die Wentorfer Straße. Am Curslacker Neuen Deich, an der Ausfahrt des ehemaligen Klärwerks, verstellt SPD-Kandidat Knut Fleckenstein den Blick auf die Straße.

Bürger, die verkehrsgefährdende Plakate melden wollen, können den Kundendienst des Bezirks unter 428 91 -40 00 oder den BOD unter Durchwahl -30 30 anrufen.