Bergedorf (he). Die Gespräche über eine Reform des Hamburger Wahlrechts sind unterbrochen. Bleibt eine Einigung zwischen den Initiatoren des neuen Volksbegehrens und der Bürgerschaft aus, erhalten die Bergedorfer, wie alle Bürger der Hansestadt, Gelegenheit, mit der Bundestagswahl am 27. September erneut übers Wahlrecht zu entscheiden.

Nachdem die damalige CDU-Mehrheit die per Volksentscheid beschlossene Reform in der Bürgerschaft in ihrem Sinne "entschärft" hatte, hat Mehr Demokratie (MD) ein neues Volksbegehren gestartet.

Uneinigkeit besteht weiter in einem zentralen Punkt: Die Initiatoren wollen, dass Wähler und nicht die Parteien - über die Vergabe ihrer Listenplätze - entscheiden, wer in Bürgerschaft und Bezirksversammlungen einzieht. MD beharrt darauf, dass die Wähler ihre Favoriten für die 71 in den Wahlkreisen zu besetzenden Bürgerschaftssitze bestimmen. Mit weiteren fünf Stimmen sollen sie die 50 Volksvertreter einzeln auswählen können, die über die Parteillisten einziehen. Die CDU ist dagegen: Die Hamburger sollen keine einzelnen Listenkandidaten auswählen, nur über die Listen insgesamt abstimmen dürfen.

MD unterbreitet einen Kompromissvorschlag: Die Initiatoren sind bereit, die Zahl der geforderten Listenkandidaten je Partei von 60 auf 50 zu reduzieren und auf gesonderte Listen für die sieben Bezirksversammlungen zu verzichten: Über ihre Zusammensetzung würde im Rahmen der 17 Hamburger Wahlkreise entschieden.