Bergedorf. Halb Bergedorf und ganz Neuallermöhe ein polizeiliches Gefahrengebiet: Was vor einigen Monaten eher zufällig durchsickerte, ist bereits seit Ende 2006 Realität. Nun schwelt ein politischer Streit. Während CDU und SPD die Ausweisung zumeist verteidigen, sieht Die Linke eine ganze Reihe an Kritikpunkten.

Dass Polizeibeamte in den Gefahrengebieten Menschen verdachtsunabhängig kontrollieren dürfen, stelle die Bürger der betroffenen Stadtteile "unter Generalverdacht", so die Fraktion. Vor allem aber sei das eigenmächtige Ausrufen eines Gefahrengebietes durch die Polizei ein "Fußtritt für das Grundgesetz".

Die Linke hat sich dazu rechtlichen Rat eingeholt, will nun mit interessierten Bürgern über das Thema "Generalverdacht im Gefahrengebiet" debattieren. Beim Diskussionsabend am Mittwoch, 6. Mai, 19 Uhr in der Gaststätte "Am Pool" (Am Pool 41) wird Rechtsanwalt Dirk Audörsch sein Gutachten erläutern. Weitere Gesprächspartner sind der Fraktionsvorsitzende der Bergedorfer Linken, Stephan Jersch, und die innenpolitische Sprecherin der Bürgerschaftsfraktion, Christiane Schneider. Moderation: Bela Rogalla.

Die Fronten der Gegner und Befürworter scheinen verhärtet - mehrfach wurde das Thema bereits in Ausschüssen diskutiert. Auch Bergedorfs Polizeichef Bernd Krösser hatte sich bemüht, Befürchtungen zu entkräften. Denn ein Gefahrengebiet wird erst dann von der Polizei ausgewiesen, wenn sich in einem Stadtteil bestimmte Delikte häufen. Im Bergedorfer Gebiet sind dies Delikte wie Raub und Körperverletzung. Kontrolliert werden ausschließlich Menschen, die diese Delikte statistisch am häufigsten begehen, in diesem Fall Jugendliche. Für die Linke ein Skandal: Die Kontrollen würden aus jungen Menschen und Migranten "Bürger zweiter Klasse" machen.

Laut Antwort auf eine Anfrage der Fraktion wurden im ersten Quartal 2009 in Bergedorf 393 Menschen kontrolliert und 42 Taschen/Jacken durchsucht.