Bergedorf. Es ging alles blitzschnell: Mit einem Kuhfuß hebelten die Einbrecher nachts gegen zwei Uhr die Eingangstür Des Juweliergeschäfts Petek an der Alten Holstenstraße auf. Drinnen warfen sie zwei Rollvitrinen um, zerschlugen die verriegelte Scheibe der Schaufensterauslage, rafften Schmuck und wertvolle Uhren zusammen und flüchteten mit der Beute.

Sehr weit kamen die beiden nicht, die Polizei war zwei Minuten nach dem stillen Alarm am Tatort, nahm einen der Männer fest und stellte die Beute im Gesamtwert von rund 100 000 Euro sicher. Der zweite Täter konnte unerkannt entkommen.

Gestern wurde gegen Hazem C. (38) aus Montenegro vor dem Schöffengericht Bergedorf verhandelt. Der Angeklagte hätte sich zum Tatzeitpunkt gar nicht in Deutschland aufhalten dürfen. Er war bereits 2004 ausgewiesen worden, aber einige Wochen vor der Tat illegal wieder eingereist. "Hier leben meine Frau und mein kleiner Sohn. Ich hielt es zu Hause ohne die beiden nicht mehr aus", erklärte er gestern in der Verhandlung.

Fast völlig mittellos kam er in Hamburg an, lieh sich von hier lebenden Verwandten ein paar Euro zusammen und ließ sich nach eigenen Angaben schließlich von einem Landsmann zu dem Einbruch überreden. Das umfassende Geständnis ersparte dem Gericht eine langwierige Beweisaufnahme. Der zunächst auf drei Verhandlungstage angesetzte Prozess war nach nur zwei Stunden vorbei. Hazem C. wurde wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall und wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz zu zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Bewährung kam nicht mehr in Betracht, hier liegt die Obergrenze bei zwei Jahren.

Gegen eine Bewährungsstrafe sprachen nach den Worten des Vorsitzenden Richters Dr. Schlichte auch die Vorbelastungen des Angeklagten, "wir hätten auch eine Strafe von unter zwei Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt", so der Richter. Hazem C. war wegen anderer Straftaten in Deutschland bereits zweimal zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Nach der Strafverbüßung droht Hazem C. nun die erneute Abschiebung. "Dabei ist er hier in Deutschland viel stärker verwurzelt als in Montenegro", so sein Pflichtverteidiger Uwe Maeffert. Tatsächlich konnte die vom Gericht zunächst bestellte Dolmetscherin wieder nach Hause geschickt werden, weil der Angeklagte fließend Deutsch sprach.