"Hast Du einen Opa, schick ihn nach Europa", reimten vor fast 30 Jahren Kritiker angesichts der hohen Zahlungen an Abgeordnete des Europa-Parlaments und ihre geringen Kompetenzen. Seitdem hat sich viel geändert. Standen früher Milliarden-Subventionen für die Landwirtschaft, Butterberge und Milchseen sinnbildlich für die Europäische Gemeinschaft, bestimmt die heutige Europäische Union neben der Agrarpolitik auch die Zoll- und Außenhandelspolitik - weitgehend ohne Einfluss nationaler Parlamente.

Während die Vorschriften für die Mindest-Krümmung von Bananen, das Verbot von Legebatterien für Hühner oder der Schutz der europäischen Wirtschaft in EU-Zuständigkeit fällt, teilen sich EU und Mitgliedstaaten die Kompetenzen bei der Entwicklungspolitik, dem Umwelt- und dem Verbraucherschutz. Tatsächlich ist der Einfluss der EU auch in diesem Bereichen groß, wie jüngst die Aufhebung genormter Verpackungsgrößen im Einzelhandel zeigt. Im Umweltschutz wacht Brüssel mit Argusaugen darauf, dass EU-Richtlinien nicht durch nationale Alleingänge konterkariert werden, etwa in europäische FFH-Gebiete unzulässig eingegriffen wird.

Weitgehend in nationaler Zuständigkeit sind bis heute die Sozial- und die Beschäftigungspolitik. Zudem wachen die Mitgliedstaaten darüber, Hoheitsrechte, Innen- und Rechtspolitik selbst zu bestimmen. Nicht EU-Parlament oder Kommission, die nationalen Regierungen stimmen sich von Fall zu Fall untereinander ab.