Bergedorf (sw). Sie können Leben retten und vor Verletzungen schützen. Dennoch verzichten viele Fahrradfahrer auf einen Helm. Ein Sprecher der Polizei: “Es besteht keine Helmpflicht, aber empfohlen wird es, einen zu tragen.“

Für Kinder unter sieben Jahren, die nicht selber fahren, muss ein Fahrradkindersitz oder ein Fahrrad-Kinderanhänger verwendet werden. "Die Person, die das Kind transportiert, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem empfehlen wir Kindersitze mit dem ECE-Prüfzeichen", sagt der Polizei-Sprecher.

Stiftung Warentest rät, einen Kinderhelm nicht auf Zuwachs zu kaufen. Vor jedem Kauf sollte er anprobiert werden. Nach einem Unfall muss er ausgetauscht werden. "Starke Sonneneinstrahlung lässt das Material altern. Nach fünf Jahren empfiehlt sich ein neuer Helm", so Stiftung Warentest. Bei den Kinderhelmen bekamen Modelle von Alpina, Busch, KED und Uvex ein "gutes" Urteil. Kinder sollten als Fahrer oder Mitfahrer immer einen Helm tragen.