Bergedorf (upb). Tausende Fußgänger nutzen den Weg täglich. Dazu kommen Radler und sogar mancher Mofa-Fahrer.

Doch die Abkürzung von der Bergedorfer Straße zur Stuhlrohrstraße zwischen CCB-Fachmarktzentrum und Post ist für sie eigentlich gesperrt: "Verbot für Fußgänger" bedeuten die runden Schilder mit rotem Rand und schwarzer Figur, die an beiden Zugängen stehen.

Dass darunter der Zusatz "Privatgrundstück - Betreten auf eigene Gefahr" steht, scheint das absolute Verbot in den Augen vieler Passanten aber aufzuheben. "Das ist falsch", stellt Jens Klockmann, Verkehrsexperte der Bergedorfer Polizei klar. "Beide Hinweise zusammen stellen aus unserer Sicht zwar eine Überbeschilderung dar. Aber der Durchgang ist hier eindeutig verboten."

Klockmann betont, dass diese Schilder nicht von der Polizei, sondern vom CCB-Betreiber Fundus aufgestellt wurden: "Es geht ihm vornehmlich um versicherungstechnische Fragen im Fall von Unfällen." Damit trifft Klockmann die Intention von Fundus: "Der Durchgang wird an einigen Tagen pro Woche von Lkw genutzt, die das Leergut des Kaufland-Getränkeservices abholen. Deshalb können gefährliche Situationen entstehen", sagt CCB-Manager Klaus Schröder. Aber natürlich kenne er die Situation vor Ort: "Solange die Promenade auf der anderen Seite des Fachmarktzentrums und der Tunnel unter der Bergedorfer Straße noch eine Baustelle sind, werden wir das Durchgangsverbot an der Post nicht überwachen."