Bergedorf (he). Die geplanten Straßensanierungen im Bezirk und Anordnungen der Polizei lassen für den heutigen Ausschuss für Verkehr und Inneres (Rathaus, 17.30 Uhr) keine Brisanz erahnen.

Es soll jedoch auch um Tempo 30 in der Justus-Brinckmann-Straße und um die Ausweisung großer Teile Bergedorfs als Gefahrengebiet gehen. Stößt diese Gleichsetzung mit Reeperbahn oder Hamburgs Hauptbahnhof manchen sauer auf, bezweifeln GAL und vor allem "Linke" die Zulässigkeit von verdachtsunabhängigen Kontrollen der Polizei und der Speicherung von Daten unbescholtener Bürger.

Diese verstießen gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung. Zudem entziehe sich die Polizei der Kontrolle durch Parlamente und Gerichte. Die Entscheidung über die Grenzen der Freiheit der Bürger dürfe nicht in das Ermessen der Verwaltung/Polizei gestellt werden: "Eine vage Generalklausel, die es der Exekutive überlässt, die Grenzen der Freiheit zu bestimmen, ist mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht vereinbar", sagt Stephan Jersch, Vorsitzender der Linken in der Bezirksversammlung.

Tatsächlich sucht Hamburgs Innenbehörde den Begriff "verdachtsunabhängige Kontrollen" zu vermeiden. Sie verweist in einer Antwort auf eine Anfrage von GAL und Linken darauf, dass es sich um "lageabhängige Kontrollen" handele. Dies regele das "Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei". Demnach dürften Ordnungshüter Personen in bestimmten Gebieten anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und mitgeführte Dinge in Augenschein nehmen, "soweit auf Grund von konkreten Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass in diesem Gebiet Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden". Die Daten aller Kontrollierten würden für drei Monate gespeichert. Anschließend würden sie automatisch gelöscht.