Bergedorf. Die Debatte um die von der Polizei ausgewiesenen Gefahrengebiete reißt nicht ab: Mit einem Antrag in der Bezirksversammlung sagte die Fraktion der Linken jetzt dem Bergedorfer und indirekt auch den anderen Gefahrengebieten den Kampf an.

Für Fraktionschef Stephan Jersch und seine Fraktionskollegen ist die Sache klar: Die Ausweisung der Gebiete wie dem zwischen der Bergedorfer City und Neuallermöhe ist rechtlich bedenklich.

"Wir haben ein Gutachten eingeholt", sagte Jersch. Das Ergebnis sei "eine schallende Ohrfeige" für die Verantwortlichen. Nicht nur, dass es wegen der Baustelle am ZOB dort aktuell gar keine Gefahrenlage mehr gäbe - auch vom Grundsatz seien die Gebiete aus verschiedenen Gründen juristisch unzulässig, würden die Grundrechte der Menschen verletzen.

Tatsache ist: In ausgewiesenen Gefahrengebieten mit erhöhter Zahl an Straftaten dürfen Polizeibeamte Bürger auch "verdachtsunabhängig" kontrollieren, also ohne Grund nach Ausweisen fragen oder in Taschen sehen. Dies geschieht allerdings nur entsprechend der Gefahrenlage. In Bergedorf gibt es ein Problem mit Gewaltdelikten, Hauptzielgruppe der Kontrollen sind deshalb Jugendliche. Auch die Daten Unbescholtener werden für einige Zeit gespeichert - das soll bei der Aufklärung von Straftaten helfen und vor allem der Prävention dienen.

Dennis Gladiator (CDU) verteidigte nicht nur das Ansinnen der Polizei, er zeigte auch wenig Verständnis für Zeitpunkt und Form des Antrags. Zum einen, weil doch erst am 16. März ein Referent dazu im Ausschuss für Verkehr und Inneres erwartet werde: "Das Ergebnis scheint Sie ja gar nicht mehr zu interessieren." Zum anderen sei die Bezirksversammlung der falsche Adressat: "Dann hätten Sie den Mumm haben sollen, das Verfassungsgericht anzurufen." Auch Bezirksamtsleiter Dr. Christoph Krupp konnte die juristischen Bedenken der Linken nicht nachvollziehen: "Es gibt schließlich auch ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit", stellte er fest.

Die SPD behielt sich eine "gemischte Meinung" vor. Paul Kleszcz: "Wir wollen schon wissen, ob das Gefahrengebiet was bringt." Gegen die Stimmen der CDU wurde der Antrag in den Ausschuss überwiesen.

"Es gibt schließlich auch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit."

Bezirksamtsleiter Krupp