Bergedorf (gr). Beim Herausfahren aus einer Parklücke am Weidenbaumsweg rammte Uwe J. die Stoßstange des Wagens hinter ihm.

Ein anderer Autofahrer machte ihn auf den Mini-Unfall aufmerksam. Jetzt hätte Herr J. den Schaden für sich selbst noch in Grenzen halten können. Er stieg auch aus, besah sich die Stoßstange kurz und fuhr dann einfach weiter.

Die Reparatur der Stoßstange kostete rund 700 Euro. Die Autobesitzerin wäre auf der Rechnung sitzen geblieben, wenn der Unfallzeuge sich nicht die Nummer des Verursachers notiert hätte. Mit einem Strafbefehl über 250 Euro und einem Monat Fahrverbot wäre Herr J. immer noch günstig davon gekommen, doch er fühlte sich unschuldig und legte Einspruch ein.

Darüber wurde nun vor dem Amtsgericht Bergedorf verhandelt. "Ich bin wirklich nicht der Typ, der nach einem Unfall einfach abhaut. Aber ich habe nichts bemerkt und an dem anderen Fahrzeug auch keinen Schaden entdecken können", rechtfertigte sich Herr J. Der Unfallzeuge ließ diese Aussage wenig glaubwürdig erscheinen. "Das angestoßene Auto rollte deutlich zurück, und ich habe die Kratzer an der Stoßstange sogar aus meinem Auto heraus bemerkt", sagte der 24-jährige Kay D.

Nun drohte der harmlose Unfall richtig teuer für den Angeklagten zu werden. "Bei Ihrem Einkommen müsste ich den Tagessatz mit 55 Euro bemessen, 25 Tagessätze wären dann nicht mehr 250, sondern 1375 Euro", sagte der Richter. Der Verteidiger regte eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße an. Man einigte sich auf 1000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Dafür bleibt Herr J. weiterhin ein unbestrafter Mann, und das Fahrverbot ist auch vom Tisch.