Die künftigen Denkmale prägen laut Experten das Ortsbild. Viele betroffene Eigentümer sind verärgert.

Es gilt als größtes Denkmalschutz-Sammelverfahren, das Bergedorf bisher erlebt hat: Das Bezirksamt ist gerade dabei, 16 Ensembles unter Schutz zu stellen - bestehend aus jeweils mindestens drei Häusern. Betroffen sind unter anderem die Mietblocks an der Kreuzung Vierlandenstraße/Bergedorfer Straße, der komplette Reetwerder, Wohnquartiere entlang der Ida-Boy-Ed- und der Heysestraße sowie die Altbauten am Klosterhagen.

Insgesamt will Axel Schneede, Chef des Bergedorfer Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung, so bis Jahresende etwa 100 Gebäude neu unter Denkmalschutz stellen. "Das löst bei der Mehrheit der betroffenen Eigentümer nicht gerade Jubelstimmung aus. Aber ich glaube, dass das Verständnis wachsen wird", fasst Schneede seinen Eindruck von der ersten Info-Veranstaltung für Eigentümer im Mai zusammen. Immerhin gehe es darum, so der Stadtplaner, der Nachwelt Gebäudezeilen zu erhalten, die das Bergedorfer und Lohbrügger Ortsbild prägen.

Noch nicht Teil der Denkmalschutz-Fangemeinde ist Jutta Gipp. Die Lohbrüggerin, der das Wohn- und Geschäftshaus an der Alten Holstenstraße 53 gehört ("Bergedorfer Kaufhaus", direkt neben der Eisenbahnbrücke), sieht sich als Opfer der Bürokratie: "Der Staat mutet uns Privateigentümern immer mehr zu. Jetzt darf ich nicht mal mehr Renovierungsarbeiten in Auftrag geben, ohne sie vom Bezirksamt genehmigen zu lassen - natürlich kostenpflichtig. Und wenn ich mal verkaufen will, wirkt sich der Denkmalschutz garantiert negativ auf den Preis aus."

Tatsächlich müssen alle beabsichtigten Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden, egal ob außen oder innen, genehmigt werden. "Auf der anderen Seite gibt es aber steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten", sagt Axel Schneede.

Dass sich die betroffenen Eigentümer erfolgreich gegen die Unterschutzstellung wehren, glaubt er nicht: "Natürlich sind rechtliche Überprüfungen möglich. Aber dabei geht es nicht um die Zumutbarkeit, sondern nur um die Stichhaltigkeit der Gutachten des Denkmalschutzamtes." Ohnehin seien alle Ensembles schon heute als "erkannte Denkmalgruppen" eingestuft. Schneede: "Damit gelten für ihre Eigentümer bereits die gleichen Rechte und Pflichten wie nach der Unterschutzstellung."

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