Kiel (dpa/lno). In Schleswig-Holstein fehlt es an bezahlbarem Wohnraum, daher wurde ein neues Gesetz beschlossen. Die FDP fürchtet mehr Bürokratie, SPD und SSW geht das Gesetz nicht weit genug.

Der schleswig-holsteinische Landtag hat ein Wohnraumschutzgesetz verabschiedet. „Zuletzt sind die Baugenehmigungen um mehr als 30 Prozent zurückgegangen“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack am Freitag im Kieler Landtag. Gleichzeitig nehme der Bedarf an mehr und bezahlbarem Wohnraum zu. Daher müsse einerseits mehr und günstiger gebaut, andererseits bestehender Wohnraum geschützt werden.

Mit dem Wohnraumschutzgesetz werde dafür der Instrumentenkasten der Kommunen erweitert. Das Gesetz trage mit seinen Regelungen zur Zweckentfremdung zum Schutz von Wohnraum bei, so Sütterlin-Waack. Ebenso erhielten Gemeinden mit Wohnungsmangel die Möglichkeiten, selbst zu entscheiden, ob ihr Ort ein Zweckentfremdungsverbot brauche. Auch der Schutz vor Feuchtigkeit, funktionierende Heizungs- und Sanitäranlagen und Mindestwohnflächen könnten nun durch die Gemeinden eingefordert werden.

Ferner enthalte das Gesetz Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse. Werde der Wohnungsbestand daher vernachlässigt, könnten Eigentümerinnen und Eigentümer zu einer Wiederherrichtung verpflichtet werden. Als letztes Mittel könnten Kommunen auch die Unbewohnbarkeit erklären.

Das Wohnraumschutzgesetz wurde im Landtag trotz der Gegenstimmen der FDP-Fraktion verabschiedet. „Heute beschließen sie mehr Bürokratie in diesem Land“, betonte der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz. Denn seiner Meinung nach werde neben der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde mit den Gemeinden eine zusätzliche Behörde entstehen, die für dieselbe Materie zuständig sei.

Ebenso sei die Regelung zur Zweckentfremdung ein erheblicher Eingriff ins Eigentum. Wenn ein Eigentümer oder eine Eigentümerin seine Zweitwohnung mehr als zwölf Wochen lang vermiete, könne dies per Gesetz wegen Zweckentfremdung verhindert werden. Dies bringe allerdings dem Wohnungsmarkt nichts, da anderweitig die Wohnungen sonst für die Zeit leer stünden, so Buchholz. Zudem sei es ein unverhältnismäßiger Eingriff ins Eigentum.

Im Gegensatz zur FDP-Fraktion ging der SPD das nun beschlossene Wohnraumschutzgesetz nicht weit genug: Sie brachte nicht nur ein eigenes Wohnraumschutzgesetz ein, sondern auch einen Antrag zur Wohngemeinnützigkeit. In diesem sollte die Landesregierung aufgefordert werden, sich auf Bundesebene für die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit einzusetzen.

Wohnunternehmen, die sich der Gemeinnützigkeit verpflichten, sollen laut Antrag breiten Schichten der Bevölkerung dauerhaft ohne zeitliche Begrenzung preiswerten Wohnraum zur Verfügung stellen. Im Gegenzug sollten sie dafür steuerliche Vorteile und Investitionszulagen erhalten. Dieser Antrag wurde allerdings gegen die Stimmen von SPD und SSW abgelehnt.

Der Eigentümerverband Haus und Grund Schleswig-Holstein bezweifelt, dass die Ergebnisse des Gesetzes in Verhältnis zum bürokratischen Aufwand stehen. „Das für das Wohnraumschutzgesetz benötigt Personal wäre bei den Bauämtern viel notwendiger, um Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Alexander Blazek.

Das Gesetz schütze die Schwächsten, bringe windige Geschäftemacher in Bedrängnis und erleichtere sozialen Vermietern die Arbeit, betonte hingegen der Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen Andreas Breitner. „Auch wenn es Einzelfälle sind: immer wieder vernachlässigen Eigentümer ihre Immobilie, greifen aber die Miete ab und gefährden so die Menschen, die in den Wohnungen leben.“ Kommunen könnten mit dem neuen Gesetz nun zügig reagieren, sollte ein Vermieter seine Immobilie vernachlässigen.