Kiel (dpa/lno). Aus Sicht von Befürwortern können Bodycams bestimmte Situationen bei Polizeieinsätzen entschärfen. Nun sollen die Kameras auch in Wohnungen angeschaltet werden dürfen - unter bestimmten Bedingungen.

Polizistinnen und Polizisten dürfen zukünftig Bodycams unter bestimmten Bedingungen auch bei Einsätzen in privaten Räumlichkeiten einsetzen. Der schleswig-holsteinische Landtag verabschiedete am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz. „Häusliche Gewalt ist der Hauptgrund für unsere Gesetzesinitiative“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) am Mittwoch im Kieler Landtag. Die Kameras könnten bei Einsätzen in diesem Bereich deeskalierend wirken.

Der Bodycam-Einsatz in Wohnungen dürfe, außer bei Gefahr im Verzug, nur von einsatzleitenden Polizistinnen und Polizisten vor Ort angeordnet werden, so Sütterlin-Waack. Ebenso sollen die erhobenen Daten nur nach richterlicher Feststellung zur Rechtmäßigkeit der Datenerhebung weiterverarbeitet werden.

Weiterhin werden laut der Innenministerin keine Aufnahmen gemacht, solange die Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind. Auch in Räumen, die sogenannte Berufsgeheimnisträger für ihre Arbeit nutzen, ist der Bodycam-Einsatz weiterhin nicht erlaubt.

Zudem sollen die Kameras eine Vorlaufzeit von zwei Minuten haben. Das bedeute, dass die zwei Minuten vor Start der Kamera aufgenommen werden, wodurch erkennbar sein soll, wieso die Polizistin oder der Polizist die Aufnahme überhaupt gestartet habe. Sollte die Kamera hingegen nicht ausgelöst werden, werde diese Voraufnahme fortlaufend gelöscht, sodass immer nur die letzten zwei Minuten im Speicher vorhanden seien.

„Bodycams sind kein Wundermittel, aber wir sind zuversichtlich, dass sie unter Berücksichtigung all dessen, was unsere Bürgerpolizei ausmacht, ein wichtiger Baustein sein können“, erklärte Niclas Dürbrook von der SPD-Fraktion, die ebenfalls dem Gesetz zugestimmt hat. Er kritisierte allerdings, dass sich Polizistinnen und Polizisten bei laufender Kamera oft derart nach Vorschrift verhielten und dadurch schwierige Situationen weiter angeheizt werden könnten. Dies zeige, wie wichtig Kommunikation im Polizeialltag sei.

„Derzeit ist es so, dass der Einsatz körpergetragener Aufnahmegeräte in Wohnungen in sechs anderen Bundesländern erlaubt ist, nämlich in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland“, sagte der SSW-Fraktionsvorsitzende Lars Harms. Er berichtete, dass es nach Darstellung der Polizeigewerkschaften so sei, dass Menschen, wenn sie gefilmt werden, ihr Verhalten noch einmal überdenken. Dies alleine sei den Einsatz der Kameras wert.

Die FDP-Fraktion stimmte als einzige dem Gesetz nicht zu und enthielt sich. Es sei nämlich zu bezweifeln, dass der vorgelegte Gesetzentwurf „mineralwasserklar“ der Verfassung entspreche, hieß es vom Abgeordneten Bernd Buchholz. Gegen einen Einsatz als solches habe die Partei aber nichts.