Hamburg. Der Besitz und Anbau sowie das Kiffen sind nun zu bestimmten Regeln erlaubt. Wie hat sich die Polizei auf die Freigabe vorbereitet?

  • Cannabis ist ab dem 1. April in Deutschland freigegeben
  • Unter bestimmten Regeln ist der Besitz, Anbau und das Kiffen erlaubt
  • Was das neue Cannabis-Gesetz für Hamburg bedeutet – Fragen und Antworten

Wer am Montag in aller Öffentlichkeit einen Joint rauchen möchte, wird dafür in aller Regel keinen Ärger bekommen. Vom 1. April an gilt das neue Cannabis-Gesetz – und das Besitzen und Anbauen von Cannabis ist dann in einem festgesteckten Rahmen für Erwachsene erlaubt. Das bedeutet vor allem für Polizei und Behörden viel Arbeit.

Die Hamburger Innenbehörde geht davon aus, dass es keinen Hamburger Sonderweg geben wird. „Davon ist mir nichts bekannt“, sagte ein Behördensprecher dazu. Damit gelten in der Hansestadt die gleichen Regeln wie bundesweit. Noch offen sei indes, wer die Cannabis Social Clubs – also die künftigen Anbauvereine – genehmigen soll, die vom ersten Juli an erlaubt sein werden. „Das ist noch in der Prüfung.“

Neues Cannabis-Gesetz: Was ist in Hamburg nun eigentlich erlaubt?

Wer 18 und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm Marihuana oder Haschisch mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Ein Gramm Cannabis reicht in etwa für drei Joints. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Zu Hause – nicht im Kleingarten – dürfen außerdem drei Pflanzen angebaut werden. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden, beispielsweise mit abschließbaren Schränken und Räumen.

Kiffen in Hamburg: Darf man jetzt überall Joints rauchen?

Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden. Verboten ist es auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, also auch Fußballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Fußgängerzonen sind zwischen 7.00 und 20.00 Uhr ebenfalls kifffreie Zonen. In Gegenwart von Kindern und Jugendlichen ist das Kiffen auch verboten. In Raucherkneipen entscheiden die Inhaber, wie sie damit umgehen. Im Bahnhof ist das Rauchen generell nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Wie das mit dem Cannabis-Konsum dort aussehen wird, werde derzeit geprüft, sagte eine Bahnsprecherin. „Die Entscheidung dazu steht noch aus.“

Schulen, Kitas, Einkaufszonen, Sporthallen: Wo bleibt Platz zum Kiffen?

Wenn man um diese Orte einen roten Kreis mit einem 100-Meter-Radius zieht, sieht die Hamburg-Karte tatsächlich recht rot aus. Helle Flecken gibt es dennoch, und sie werden mehr, je weiter man in die Außenbezirke schaut, wie aus einer Karte des Computer-Portals chip.de hervorgeht.

Wie geht die Hamburger Polizei von Ostermontag an vor?

Im Umgang mit den Bürgern setzt die Polizei zunächst auf Information und Kommunikation. Man werde bei Kontrollen mit dem gewohnten Augenmaß vorgehen. Der Sprecher betonte jedoch, dass Straftaten konsequent verfolgt würden. In den vergangenen Tagen wurden viele Beamtinnen und Beamten intensiv zu dem Thema geschult. Sie sollen die Informationen nun als sogenannte Multiplikatoren in ihre Teams, Wachen und Schichten tragen.

Zudem ist eine Handreichung für Polizisten auf der Straße erstellt worden, damit sie die Änderungen auf einen Blick sehen können, ohne erst lange Gesetzestexte durchforsten zu müssen. Gleichzeitig wird derzeit ein Info-Flyer erarbeitet, der die neuen Regeln kurz zusammenfasst, den die Streifen in der Öffentlichkeit verteilen können.

Beim Kampf gegen illegale Machenschaften im Drogenmilieu lässt die Polizei trotz der Cannabis-Lockerungen nicht nach: „Die illegale Drogenkriminalität und die dahinterstehenden Strukturen der Organisierten Kriminalität sind und bleiben ganz klar in unserem Fokus.“ In der Vergangenheit hat die Hamburger Polizei den Drogenhandel auf der Straße, vor allem in den Stadtteilen St. Pauli und St. Georg, mit einer speziellen Task-Force bekämpft.

Wie viele Menschen in Hamburg konsumieren eigentlich Cannabis?

Nach Angaben des Präventionsnetzwerks Sucht.Hamburg für das Jahr 2021 konsumierten 10,5 Prozent der Hamburger im Alter zwischen 18 und 64 Jahren wenigstens einmal in den zwölf Monaten vor der Befragung Cannabis. Die erwachsenen Männer waren den Angaben zufolge mit 11,7 Prozent der Droge etwas mehr zugetan als Frauen, von denen sich 9,2 Prozent wenigstens einmal an Haschisch oder Marihuana berauschten.

Welchen Einfluss hatte die Droge bisher auf die Unfallbilanz in Hamburg?

Der Unfallbilanz 2023 zufolge gab es im vergangenen Jahr mindestens 199 Unfälle unter Drogeneinfluss. Im Vorjahr waren es 207 gewesen. Die beteiligten Autofahrer seien meist männlich und zeigten ein gesteigertes Konsumverhalten, sagte der Leiter der Verkehrsdirektion bei der Hamburger Polizei, Enno Treumann, kürzlich bei der Vorstellung der Unfallbilanz. Eins sei aber auch nach der Legalisierung klar: „Cannabis ist und bleibt im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen ein Tabu!“

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Gibt es einen Grenzwert für Cannabis im Verkehr?

Innensenator Andy Grote (SPD) kritisierte auf der Pressekonferenz am 20. Februar, dass im neuen Gesetz ein Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC fehlt. Nur in der Rechtsprechung gebe es eine Festlegung von 0,1 Nanogramm auf einen Milliliter Blut. „Insofern werden wir da schon ein bisschen gefordert sein“, sagte der Senator mit Blick auf die Kontrolltätigkeit. Die Hamburger Polizei habe aber mehr als 600 sogenannte Drogenerkenner, also speziell geschulte Beamte. Bei Kontrollen werde die Polizei standardisierte Fahrtüchtigkeitstests nutzen.

Neues Cannabis-Gesetz: Was kommt auf die Justiz in Hamburg zu?

Wegen der rückwirkenden Straffreiheit für jetzt nicht strafbaren Drogenbesitz und Konsum müssen in Hamburg mehrere Tausend Strafverfahren überprüft werden. Die Staatsanwaltschaft hat bereits rund 3500 Strafverfahren gesichtet. Dabei geht es um die Frage, ob das Gesetz Einfluss auf die weitere Vollstreckung bereits rechtskräftig verhängter Geld-, Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen haben könnte. Besonders schnell muss die Staatsanwaltschaft bei Fahndungen und Haftbefehlen reagieren. Möglich ist auch, dass Menschen aus dem Gefängnis freikommen.

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