Flensburg (dpa/lno). Wegen versuchten Mordes an seiner Frau hat das Landgericht Flensburg einen Mann verurteilt. Er scheiterte nun mit einer Revision vor dem Bundesgerichtshof. Allerdings änderten die Richter eines ab.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Revision des Angeklagten nach einer Verurteilung wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung an seiner langjährigen Ehefrau in Flensburg verworfen. Allerdings habe der BGH in Leipzig den Schuldspruch des Landgerichts Flensburg vom 1. September in einem Punkt abgewandelt, sagte ein Landgerichtssprecher am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Der Angeklagte sei schuldig des versuchten Mordes in Tateinheit mit Körperverletzung, nicht mit gefährlicher Körperverletzung. Auf einen entsprechenden Fehler bei der Verkündung des Urteils sei die Kammer bereits in ihrer schriftlichen Urteilsbegründung eingegangen und habe erklärt, dass dies am Strafmaß nichts ändern würde.

Die Richter am Bundesgerichtshof kamen darüber hinaus zu dem Schluss, dass sich aus dem Urteil des Landgerichts im Übrigen keine Rechtsfehler zum Nachteil des bei der Urteilsverkündung 62 Jahre alten Mannes ergeben. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig, sagte der Sprecher des Landgerichts.

Die Richter in Flensburg hatten den Mann zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Sie waren zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte seine 52 Jahre alte Frau am 2. Dezember 2022 in der gemeinsamen Wohnung in Flensburg heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zunächst mit einem dünnen Nylonseil und dann mit der Hand gewürgt hat, um sie zu töten. Durch die Trennung habe er sich herabgewürdigt und gedemütigt gefühlt. Es habe keinen Streit gegeben, die Stimmung sei allenfalls gedämpft gewesen. Erst nach heftiger Gegenwehr sei der Frau die Flucht gelungen. Gewalt habe es zuvor in der Ehe nicht gegeben. Die Frau hatte sich Mitte Oktober 2022 nach 21 Jahren Ehe von dem Deutschen getrennt und den Umzug in eine neue Wohnung vorbereitet.