Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die rechtlichen Regelungen zur Übergabe von Bauernhöfen an die nächste Generation in mehreren Bundesländern überarbeiten. Die sogenannte Höfeordnung gilt in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein und regelt die Vererbung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Kernanliegen ist laut Ministerium, eine Zerschlagung der Betriebe zu verhindern. Da nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 eine Überarbeitung nötig ist, legte Buschmann am Donnerstag einen Reformvorschlag vor.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die rechtlichen Regelungen zur Übergabe von Bauernhöfen an die nächste Generation in mehreren Bundesländern überarbeiten. Die sogenannte Höfeordnung gilt in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein und regelt die Vererbung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Kernanliegen ist laut Ministerium, eine Zerschlagung der Betriebe zu verhindern. Da nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 eine Überarbeitung nötig ist, legte Buschmann am Donnerstag einen Reformvorschlag vor.

Die Höfeordnung sieht vor, dass lediglich ein Familienmitglied einen Hof erbt, die anderen sollen eine Mindestabfindung erhalten. Diese soll mit der Novelle neu geregelt und laut Buschmann auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt werden. „Die vorgeschlagene Neufassung enthält einen leicht und kostenfrei ermittelbaren Mindestwert“, erklärte der Minister.

Auch künftig soll die Höfeordnung nur auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab einer bestimmten Größe Anwendung finden, und zwar ab einem Grundsteuerwert von mindestens 54 000 Euro. Ausschlaggebend für betroffene Eigentümer soll dabei der Grundsteuerbescheid sein. Alternativ kann die Hofeigenschaft auch erklärt werden, die Schwelle dafür soll von bislang wenigstens 5000 Euro auf künftig 27 000 Euro klettern.

Auch die Wertbestimmung des Hofs, aus dem sich die Abfindung ergibt, wird neu geregelt, was laut Ministerium zu einer im Durchschnitt deutlich höheren Einstufung führen dürfte. Unter Umständen sollen Zuschläge oder Abschläge an der Abfindung möglich bleiben. Außerdem sollen Schulden, die auf einem Betrieb lasten, in Zukunft stärker wertmindernd bei der Bestimmung der Abfindungssumme wirken.

Länder und Verbände können dazu nun Stellung nehmen. Danach müsste das Kabinett den Vorschlag billigen und danach der Bundestag beraten.