Berlin. Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt in diesem Jahr wieder Fischerbetrieben Beihilfen für gestiegene Betriebskosten zur Verfügung. Insgesamt belaufe sich der Betrag auf drei Millionen Euro, teilte das Ministerium in Berlin mit. Die Beihilfen sollten den Betrieben bei der notwendigen Transformation des Fischereisektors hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Fischerei helfen, hieß es. Sie stehen aufgrund des Windenergie-auf-See-Gesetzes zur Verfügung.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt in diesem Jahr wieder Fischerbetrieben Beihilfen für gestiegene Betriebskosten zur Verfügung. Insgesamt belaufe sich der Betrag auf drei Millionen Euro, teilte das Ministerium in Berlin mit. Die Beihilfen sollten den Betrieben bei der notwendigen Transformation des Fischereisektors hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Fischerei helfen, hieß es. Sie stehen aufgrund des Windenergie-auf-See-Gesetzes zur Verfügung.

Die maximale Beihilfe für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur beträgt laut Ministerium 335.000 Euro, der maximale Beitrag pro Fischereifahrzeug bei 37.500 Euro. Ansprechpartnerin ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Die Beihilfen sind möglich wegen des „Befristeten Krisenrahmens“, den die EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine einführte. Dieser sei bis 30. Juni 2024 verlängert worden, hieß es. Daher stehen die Beihilfen nur im ersten Halbjahr des Jahres zur Verfügung. Anträge müssen bis zum 31. Mai gestellt werden. Voraussichtlich Mitte April soll die Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Schon 2022 und 2023 gewährte der Bund auf dieser Basis Beihilfen von jeweils bis zu zehn Millionen Euro.