Hamburg (dpa/lno). Für viele ist das lange Osterwochenende vor allem Freizeit. Leiden und Sterben Jesu stehen für sie am Karfreitag nicht im Vordergrund. Dennoch gilt für alle Tanzverbot in Hamburg - jetzt aber kürzer.

Der rot-grüne Hamburger Senat hat das sogenannte Karfreitags-Tanzverbot gelockert. Künftig gelte das Verbot für „musikalische Darbietungen jeder Art in Gaststätten“ sowie „der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen“ nur noch von 5.00 Uhr am Karfreitagmorgen bis Mitternacht, teilte der Sprecher des Senats, Marcel Schweitzer, am Dienstag im Rathaus mit. Bisher musste am Karfreitag schon ab 2.00 Uhr Stille herrschen - bis 2.00 Uhr am folgenden Samstag.

Die Änderung der Feiertagsschutzverordnung sei in Abstimmung mit den Kirchen erfolgt. „Der Schutz des Karfreitags als stiller Feiertag bleibt mit dieser Regelung gewahrt“, sagte Schweitzer.

Der Karfreitag ist einer der höchsten christlichen Feiertage. Er wird bestimmt durch die Trauer über den gewaltsamen Tod Jesu und klagt damit auch insgesamt Gewalt, Leid, Folter und Tod an. Diese Themen sind heute weltweit leider so präsent wie lange nicht. Auch brauchen wir als Gesellschaft gemeinsam verabredete Tage der Stille, die den lauten und hektischen Alltag unterbrechen. Zu Recht wird daher der Karfreitag in allen Bundesländern streng geschützt, und es ist gut, dass das auch in Hamburg weiterhin gilt. Die Anpassung der Randzeiten in der Feiertagsschutzverordnung trägt hoffentlich dazu bei, die Akzeptanz dieses stillen Tages zu stärken."

Die neue Regelung, die auch für alle sportlichen Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik gilt, trete am 23. März in Kraft und werde damit schon am kommenden Karfreitag greifen. Die Ruheregelung für den Totensonntag, also den letzten Sonntag vor dem 1. Advent, bleibt demnach unverändert: Hier soll weiter von 6.00 Uhr morgens bis 17.00 Uhr am Nachmittag Stille herrschen.

Der Karfreitag ist im gesamten Bundesgebiet gesetzlicher Feiertag. „Für Christen ist der Karfreitag - der auch stiller Feiertag oder hoher Feiertag genannt wird - eine Zeit der Besinnung, Trauer und der geistlichen Reflexion, und deshalb bestehen traditionell im gesamten Bundesgebiet unterschiedliche Ruheschutzzeiten, die auch sehr unterschiedlich ausgestaltet sind“, sagte Schweitzer.

Der Karfreitag sei bestimmt durch die Trauer über den gewaltsamen Tod Jesu und klage damit auch insgesamt Gewalt, Leid, Folter und Tod an, sagte der für den Senat zuständige Vertreter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, Pastor Thomas Kärst. „Diese Themen sind heute weltweit leider so präsent wie lange nicht.“ Zudem brauche die Gesellschaft gemeinsam verabredete Tage der Stille, „die den lauten und hektischen Alltag unterbrechen“. Kärst äußerte die Hoffnung, dass die Änderung der Randzeiten der Feiertagsschutzverordnung dazu beiträgt, „die Akzeptanz dieses stillen Tages zu stärken“.

Eine Anpassung des Tanzverbots am Karfreitag wird seit Jahren von den Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft gefordert. Zuletzt waren sie mit einem Antrag, die Feiertagsschutzverordnung von 1957 zu überarbeiten und im Sinne einer offenen und diversen Gesellschaft auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen, im April vergangenen Jahres gescheitert.

Die nun beschlossene Lockerung nannte Insa Tietjen, religionspolitische Sprecherin der Linken, ein „untaugliches Reförmchen“. „Statt 24 Stunden sollen die Hamburger*innen nun „nur“ noch 19 Stunden die Füße stillhalten. Am Grundproblem ändert das aber nichts: Ein solches Verbot ist aus der Zeit gefallen“, sagte sie. Bei allem Respekt vor dem Wunsch nach einem besinnlichen Karfreitag: „Wir können nicht weiterhin allen anderen Menschen vorschreiben, wie sie diesen Tag zu begehen haben.“

Mit kleinen Schritten nähere sich der rot-grüne Senat der gesellschaftlichen Wirklichkeit, sagte die FDP-Landesvorsitzende Sonja Jacobsen. „Für eine Metropole, in die Menschen ja gerade wegen Kultur, Musik und Events kommen, ist das zu wenig Mut.“ Auch sie forderte, dass es jedem selbst überlassen bleibt, wie er den Karfreitag begeht, und forderte eine Abschaffung des Tanzverbots.

Die mit der SPD regierenden Grünen sprachen hingegen von einem tragfähigen Kompromiss zwischen den Bedürfnissen religiöser Menschen und derjenigen, die auch in der Nacht zum Karfreitag gern die Club- und Livekultur in Hamburg genießen wollen. „Hamburg ist eine überwiegend säkulare Stadt, ein Großteil der Menschen ist hier nicht kirchlich gebunden“, sagte Fraktionschefin Jennifer Jasberg. Vor diesem Hintergrund sei die bisherige Regelung nicht mehr zeitgemäß gewesen.

Auch SPD-Fraktionschef Kienscherf verwies auf die plurale Stadtgesellschaft mit unterschiedlichen Bedürfnissen, denen die Änderung der Feiertagsschutzverordnung jetzt Rechnung trage. „Die neue Regelung ist pragmatisch und nimmt Rücksicht auf die verschiedenen Lebenslagen der Menschen in unserer Stadt“, sagte er.