Kiel (dpa/lno). Der Steuerzahlerbund kritisiert die Haushaltspolitik der Landesregierung. Der bisherige Haushaltsentwurf muss aus Sicht des Steuerzahlerbund-Präsidenten abgelehnt werden - und könnte zudem verfassungswidrig sein.

Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler darf der Haushaltsentwurf der schwarz-grünen Landesregierung in der aktuellen Form nicht beschlossen werden. „Nach der Expertenanhörung des Finanzausschusses ist der Haushaltsentwurf für 2024 vermutlich verfassungswidrig“, sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, Aloys Altmann. Die Plünderung des Pensionsfonds widerspreche allen getroffenen Feststellungen des Landtages zur finanzpolitischen Nachhaltigkeit.

Die schwarz-grüne Landesregierung hatte am Dienstag nach einer Klausurtagung angekündigt, bis 2030 eine Milliarde Euro im Haushalt einsparen und außerdem Rücklagen aus dem Versorgungsfonds ausgeben zu wollen. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) rechtfertigte die Entnahme von Geld aus dem Versorgungsfonds mit der ernsten Haushaltslage.

Ferner betonte Altmann, dass die Landesverfassung Maßstab für die Haushaltsbeschlüsse des Landtages sein muss: „Wenn die Koalition keinen sicher verfassungsfesten und tragfähigen Haushalt aufstellt, müssen die Oppositionsfraktionen das Landesverfassungsgericht anrufen, um den Haushaltsplan für 2024 überprüfen zu lassen.“

Die Regierung führt Schleswig-Holstein aus Sicht des Steuerzahlerbundes in eine absehbare Haushaltskrise. „Steigende Personal- und Versorgungskosten, gesetzlich vorgeschriebene Tilgungen für Notkredite, steigende Zinsausgaben und ein ausbleibendes Wirtschaftswachstum werden dazu führen, dass schon zum Ende dieser Legislaturperiode die Landeshaushalte nicht mehr ordentlich ausgeglichen werden können“, befürchtete Altmann. Die unabwendbare Folge seien dann weitreichende Kürzungen.

Die Neuverschuldung des Landes steigt in diesem Jahr laut Finanzministerium um etwa 874 Millionen Euro auf mehr als 1,6 Milliarden Euro und beinhaltet neben dem Notkredit auch eine Inanspruchnahme der laut Schuldenbremse zulässigen Verschuldung in Höhe von rund 133 Millionen Euro. Schleswig-Holstein ist aktuell bereits mit gut 32 Milliarden Euro verschuldet. Der Haushalt 2024 soll Ende März vom Landtag verabschiedet werden.