Hamburg (dpa/lno). Eine Volksinitiative will das Bebauen von großen Grün- und Landwirtschaftsflächen in Hamburg untersagen. Doch ihr Anliegen ist unzulässig, urteilt das Hamburgische Verfassungsgericht. Die Reaktionen darauf fallen gemischt aus.

Das Volksbegehren „Rettet Hamburgs Grün - Klimaschutz jetzt!“ ist unzulässig. Das Hamburgische Verfassungsgericht gab am Freitag der Klage des rot-grünen Hamburger Senats gegen das Volksbegehren statt. Die Richterinnen und Richter hätten einstimmig entschieden, dass das Volksbegehren „nicht durchzuführen ist“, weil es mit höherrangigem Recht nicht vereinbar sei, sagte Verfassungsgerichtspräsidentin Birgit Voßkühler. Während die einen das Urteil als positives Zeichen für den Wohnungsbau werten, sehen die anderen den Klimaschutz in Gefahr.

Die Initiative wollte durchsetzen, dass in großen Grün- und Landwirtschaftsflächen in Hamburg keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden. Ihr Ziel, künftig bestimmte Festsetzungen in Bebauungsplänen für das Hamburger Stadtgebiet generell auszuschließen, ist nach Angaben Voßkühlers „nicht mit dem für die Bauleitplanung vorgegebenen bundesgesetzlichen Rahmen vereinbar“. Denn danach müsse bei der Bauleitplanung eine gerechte Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange stattfinden, argumentierte das Gericht. Den Entwurf der Initiatoren umzusetzen, würde dagegen dem Erhalt von Grün- und Landwirtschaftsflächen in Hamburg zwangsläufig Vorrang gegenüber anderen Belangen einräumen.

Michael Heering, Mitinitiator von „Rettet Hamburgs Grün“, bedauerte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. „Gerade im Rahmen des Klimaschutzes, den wir dringend benötigen, und dass keine Grünflächen mehr so massiv versiegelt werden dürfen, ist das jetzt natürlich eine sehr schwerwiegende Entscheidung ins Negative“, sagte er nach Verkündung des Urteils.

Auch der umweltpolitische Sprecher der Hamburger Linksfraktion, Stephan Jersch, drückte sein Bedauern aus: „Einerseits werden entschiedene Maßnahmen für den Klimaschutz gefordert - darunter auch der Stopp der Flächenversiegelung - andererseits wird dem Senat mit diesem Urteil ein Freifahrtschein für weitere Umweltzerstörungen ausgestellt.“ Das Urteil werde die ohnehin sehr schwierige Einhaltung der Pariser Klimaziele weiter erschweren und „den Bulldozern Vorrang vor dem Naturerhalt geben“.

Vertreter der Regierungsfraktionen verwiesen dagegen auf einen bereits bestehenden „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“. Dieser beruht auf einer Einigung der Hamburgischen Bürgerschaft mit der von der Umweltorganisation Nabu initiierten Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ aus dem Jahr 2019.

So hob der Vorsitzende der Hamburger SPD-Fraktion, Dirk Kienscherf, hervor, dass die Hansestadt durch das Urteil ihre Handlungsfähigkeit im Sinne einer mit dem Nabu 2019 vereinbarten nachhaltigen Stadtentwicklung behalte: „Der mit dem Nabu verhandelte Vertrag für Hamburgs Stadtgrün ist eine umfassende und bundesweit einmalige Vereinbarung: Sie ermöglicht nicht nur die Förderung und den Erhalt von Hamburgs Stadtgrün, sondern zugleich auch eine soziale und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Stadt.“

Dominik Lorenzen, der Vorsitzende der Hamburger Grünen-Fraktion, betonte, der Vorschlag der Initiative sei zu starr und einseitig, um die Notwendigkeiten von Entsiegelung und Wohnungsbau zu vereinbaren. Die mit dem Nabu geschlossene Einigung habe ambitionierte Ziele und nehme auch auf stadtentwicklungspolitische Notwendigkeiten Rücksicht. „Das Erreichen einer Netto-Null-Versiegelung in Hamburg sowie eine stetige Aufwertung von Grün- und Naturflächen ist ausdrücklich das Ziel der Grünen Fraktion, auf das wir auch jetzt weiter konsequent hinarbeiten werden.“

Die stellvertretende FDP-Landesvorsitzende Katarina Blume hält das Urteil für einen „Segen für den ohnehin arg gebeutelten Wohnungsbau in der Stadt“. Hätten sich die Initiatoren des Volksbegehrens durchgesetzt, wären ihr zufolge viele Bauprojekte in Zukunft unmöglich geworden. „Ein K.O. für den Wohnungsbau in der Stadt wurde verhindert, er ist mit einem blauen Auge davongekommen.“

Auch der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen, Andreas Breitner, zeigte sich erleichtert. „Die Ausweisung neuer Baugebiete grundsätzlich zu untersagen, hätte nur bedeutet, dass die Schaffung bezahlbaren Wohnraums fast unmöglich geworden wäre.“ Klimaschutz und bezahlbares Wohnen funktioniere nur im Einklang.

Die Volksinitiative zum Schutz großer Grün- und Landwirtschaftsflächen vor Bebauung war Ende 2021 mit mehr als 10.000 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Da die Bürgerschaft keinen Beschluss im Sinne der Volksinitiative gefasst hatte, hatten die Initiatoren im Mai 2022 den nächsten Schritt im Volksgesetzgebungsverfahren beantragt - ein Volksbegehren. Der Senat war daraufhin vor Gericht gezogen.