Schleswig (dpa/lno). Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Schließung der Freien Dorfschule in Lübeck bestätigt. Die Eilanträge der privaten Schule gegen die Anordnung des Bildungsministeriums wurden am Donnerstag abgelehnt, wie das Verwaltungsgericht mitteilte (Az. 9 B 19/23).

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Schließung der Freien Dorfschule in Lübeck bestätigt. Die Eilanträge der privaten Schule gegen die Anordnung des Bildungsministeriums wurden am Donnerstag abgelehnt, wie das Verwaltungsgericht mitteilte (Az. 9 B 19/23).

Das Ministerium hatte bei mehreren unangekündigten Kontrollen im Februar und März festgestellt, dass ein Großteil der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Lehrkräfte der Freien Dorfschule nicht zum Unterricht anwesend war und damit die Schulpflicht verletzt wurde. Die Schulleitung verwies dagegen auf ein digitales Lernkonzept sowie häusliche Projekte und Distanzlernen und erhob Klage sowie Anträge auf Eilrechtsschutz.

Die Kammer geht den Angaben zufolge davon aus, dass die mit der Schulpflicht verfolgten Erziehungsziele so nicht erreicht werden können. Ständiger Onlineunterricht mit einem nicht genehmigten Konzept, nicht im Einzelnen dokumentierte häusliche Projekte und sonstige außerschulische Lernorte ohne Anwesenheit einer Lehrkraft erfüllten nicht den schulischen Standard.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) reagierte erfreut auf die Gerichtsentscheidung. Die Schule müsse nun den Schulbetrieb sofort einstellen. „Wir werden am Montag vor Ort überprüfen, ob die Schule ihren Betrieb eingestellt hat und andernfalls ein entsprechendes Zwangsgeld verhängen“, erklärte Prien ihrem Ministerium zufolge. Ein Zwangsgeld ist in Höhe von 10.000 Euro angedroht. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden an öffentlichen Schulen oder auch an anderen privaten Schulen aufgenommen.