Hamburg (dpa/lno). Nach den möglichen Schummelversuchen mit künstlicher Intelligenz (KI) beim Hamburger Abitur macht sich die Schülerkammer für die Nutzung der Potenziale von KI stark. Statt sie zu verbieten, sollte der Unterricht tiefgreifendend reformiert und KI Teil davon werden, sagte Malik Sauerbeck, Vorsitzender der Schülerinnen- und Schülerkammer Hamburg, laut Mitteilung vom Montag in Hamburg.

Nach den möglichen Schummelversuchen mit künstlicher Intelligenz (KI) beim Hamburger Abitur macht sich die Schülerkammer für die Nutzung der Potenziale von KI stark. Statt sie zu verbieten, sollte der Unterricht tiefgreifendend reformiert und KI Teil davon werden, sagte Malik Sauerbeck, Vorsitzender der Schülerinnen- und Schülerkammer Hamburg, laut Mitteilung vom Montag in Hamburg.

„Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Verbote sind zwecklos: Wer jetzt panisch versucht, ChatGPT zu verbieten, wird scheitern.“ Die Technologie werde ihren Weg finden. Gerade bei Klausuren und Frontalunterricht könne mit Hilfe von künstlicher Intelligenz geschummelt werden. „Wir fordern eine Debatte über die Chancen von künstlicher Intelligenz im Unterricht, um die Potenziale ideal für die Bildung aller zu nutzen“, sagte Sauerbeck weiter.

Schon jetzt diene beispielsweise ChatGPT vielen als persönliche Assistenz und helfe beim Fremdsprachenunterricht. Die Möglichkeiten würden weiter zunehmen. „Natürlich darf das Wort von künstlichen Intelligenzen nicht einfach unhinterfragt übernommen werden. Die Prüfung der, von ChatGPT mit großer Selbstsicherheit präsentierten, Fakten und Quellen ist nach wie vor erforderlich.“ So würden die Schülerinnen und Schüler auch lernen, sich mit der Vorarbeit der künstlichen Intelligenz kritisch auseinanderzusetzen.

Ende Mai war bekannt geworden, dass in Hamburg einige Schüler unter Verdacht stehen, in Klausuren mit Hilfe von Programmen mit Künstlicher Intelligenz geschummelt zu haben. Der Rechtsabteilung der Schulbehörde waren von Seiten einiger Schulen einzelne Verdachtsfälle gemeldet worden. In den aktuellen Fällen sah die Rechtsabteilung der Schulbehörde jedoch keine Möglichkeit, diese sicher nachzuweisen.