Hamburg (dpa/lno). Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) führt seit Donnerstag die Akten in allen Verfahren ausschließlich elektronisch - als erstes Gericht der Stadt. „Mit der vollständigen Einführung der elektronischen Akte haben wir einen Meilenstein der Digitalisierung erreicht“, erklärte OVG-Präsidentin Anne Groß. In allen laufenden und künftig eingehenden Verfahren werden demnach jetzt ausschließlich E-Akten geführt.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) führt seit Donnerstag die Akten in allen Verfahren ausschließlich elektronisch - als erstes Gericht der Stadt. „Mit der vollständigen Einführung der elektronischen Akte haben wir einen Meilenstein der Digitalisierung erreicht“, erklärte OVG-Präsidentin Anne Groß. In allen laufenden und künftig eingehenden Verfahren werden demnach jetzt ausschließlich E-Akten geführt.

Hamburg führt die E-Akte den Angaben zufolge schon seit September 2020 nach und nach bei den Gerichten ein. Das OVG habe im November 2021 damit begonnen, „zunächst beschränkt auf einzelne Spruchkörper und bestimmte Verfahrensarten“, hieß es.

Bundesweit müssen die Verfahrensakten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften spätestens ab dem 1. Januar 2026 flächendeckend elektronisch geführt werden, wie das OVG weiter mitteilte. So sehe es das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vor.