Kiel (dpa/lno). Für externe Bewerberinnen und Bewerber um Beamtenberufe hat die Landesregierung die Altersgrenze von 45 auf 50 Jahre angehoben. Für die Verbeamtung von bereits im Landesdienst Beschäftigten bedürfe es eines besonderen dienstlichen Interesses für die Verbeamtung, sagte eine Sprecherin des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums am Mittwoch. Dies liege beispielsweise vor bei deutlich überdurchschnittlicher Leistungsfähigkeit oder Spezialwissen. Zuvor hatte das „Flensburger Tageblatt“ berichtet.

Für externe Bewerberinnen und Bewerber um Beamtenberufe hat die Landesregierung die Altersgrenze von 45 auf 50 Jahre angehoben. Für die Verbeamtung von bereits im Landesdienst Beschäftigten bedürfe es eines besonderen dienstlichen Interesses für die Verbeamtung, sagte eine Sprecherin des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums am Mittwoch. Dies liege beispielsweise vor bei deutlich überdurchschnittlicher Leistungsfähigkeit oder Spezialwissen. Zuvor hatte das „Flensburger Tageblatt“ berichtet.

Die Regelung ist rückwirkend zum 01. Januar in Kraft getreten. „Die Verbeamtung bis 50 ist ein Baustein im Wettbewerb um Fachkräfte“, sagte die Sprecherin. Die Entscheidung sei getroffen worden, um qualifiziertes Personal für das Land zu gewinnen und zu halten.