Kiel (dpa/lno). Wegen einbrechender Steuereinnahmen hat die Landesregierung eine Haushaltssperre verhängt. Dafür gab es Kritik der Opposition und von Verbänden. Nun macht Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) eine Vollbremsung.

Eine Woche nach der umstrittenen Haushaltssperre hat die schwarz-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein einen Rückzieher gemacht. Bis Freitagmittag (12.00 Uhr) sollen Ministerien und Staatskanzlei Einsparvorschläge machen, um wegbrechende Steuereinnahmen auszugleichen, wie aus einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Mitteilung des Finanzministeriums hervorgeht. Die Ressorts sollen in drei Varianten jeweils Einsparvorschläge für 10, 15 und 20 Prozent des erwarteten Fehlbetrags vorlegen.

Das Finanzministeriums arbeitet nach Angaben vom Mittwoch mit Hochdruck an Sparvorschlägen für 2023. „Ziel ist es, die Sperre Ende nächster Woche aufzuheben“, sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). „Wie angekündigt, ist sie nur ein vorläufiges Instrument.“

Am Dienstag hatte das Kabinett sich erneut mit der Finanzlage befasst und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Exakt eine Woche zuvor hatte Heinold nach einer Kabinettssitzung wegen Einbrüchen bei den Steuereinnahmen eine vorläufige Haushaltssperre verkündet. Bei einem 16-Milliarden-Euro-Etat seien von der Sperre rund 900 Millionen betroffen, hatte Heinold erläutert. Die Zahlen hätten alle überzeugt, dass Handlungsbedarf bestehe.

Die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Gaby Schäfer, hatte die Haushaltssperre als unverhältnismäßig kritisiert. Die Regierung habe bis Dezember Zeit, die aufgrund der Steuerschätzung fehlenden 120 Millionen Euro im Landeshaushalt einzusparen, sagte Schäfer am Mittwoch der dpa. „Es geht um ein Problem, das kleiner ist als ein Prozent des Haushaltsvolumens. Das können die Ressorts in kürzester Zeit über Einsparungen erbringen.“ Eine Haushaltssperre sei für gewöhnlich nur bei dauerhaft besonders krassem Missverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben das Mittel der Wahl.

Mit einer Haushaltssperre dürfen im Grundsatz keine Ausgaben geleistet oder Verpflichtungen eingegangen werden, für die keine gesetzliche oder vertragliche Bindung besteht. Grundsätzlich ausgenommen sind Personalausgaben und Investitionen, also zum Beispiel Bauprojekte. Davon wären unter anderem freiwillige Zuwendungen und Zuschüsse an Institutionen, Verbände und Vereine betroffen.

Neben der Opposition hatte ein Bündnis aus Gewerkschaften, Sozialverbänden und anderen Organisationen das Vorgehen der Regierung kritisiert und Schwarz-Grün aufgefordert, angesichts der Haushaltssperre keine Mittel im Sozialbereich zu kürzen. Nach ihrer Ansicht darf es bei Kinder- und Jugendhilfe, Migrations- und Integrationsprojekten, der Unterstützung des Ehrenamtes und des sozialen Wohnungsbaus keine Einsparungen geben.

Die erste Haushaltssperre im Land seit 2009 gilt seit vergangener Woche. Heinold hatte am 16. Mai berichtet, dass die Einnahmeerwartung für den Zeitraum 2023 bis 2027 um insgesamt 2,8 Milliarden Euro im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung sinke. Für 2024 bestehe nach derzeitigem Stand eine Lücke von 450 Millionen Euro. Danach steige der Handlungsbedarf noch relevant weiter.