Hamburg. Fünf Männer sollen unberechtigt Corona-Hilfen in Höhe von rund drei Millionen Euro erschlichen haben. Urteil könnte bald fallen.

In einem Prozess gegen fünf Männer um millionenschweren Betrug mit Coronahilfen des Bundes hat die Staatsanwaltschaft lange Haftstrafen gefordert. Für drei der Angeklagten habe sie auf Freiheitsstrafen zwischen sechseinhalb und elf Jahren und drei Monaten plädiert, teilte das Landgericht Hamburg am Dienstag mit.

Den Männern wird gewerbs- und bandenmäßiger Subventionsbetrug in 80 Fällen vorgeworfen. Sie sollen zwischen April und Oktober 2021 unberechtigt Coronahilfen in Höhe von rund drei Millionen Euro erschlichen haben. Beantragt hatten sie - vor allem im Rahmen der November- und Dezemberhilfen 2020 - den Angaben zufolge etwa 12,5 Millionen Euro. Dazu sollen sie bis dahin unwirtschaftliche Vorrats-, Schein- und Servicegesellschaften angegeben haben, die sie erst kurz zuvor gekauft hatten.

Millionenbetrug mit Corona-Hilfen – lange Strafen gefordert

Ein weiterer Angeklagter ist wegen Beihilfe angeklagt, für ihn hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren beantragt. Für den einstigen Buchhalter der Angeklagten forderte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von neun Jahren und neun Monaten wegen Subventionsbetruges in 47 Fällen sowie ein Berufsverbot. Die Staatsanwaltschaft plädierte zudem bei allen Angeklagten darauf, dass Werte in der Höhe des zu Unrecht erhaltenen Geldes eingezogen werden sollen.

Die Verteidigung will ihre Plädoyers am Donnerstag abschließen. Dann haben die Angeklagten auch die Möglichkeit, noch etwas zu sagen. Ein Urteil an dem Tag ist möglich.