Hamburg (dpa/lno). Nach dem Tod einer 88 Jahre alten Fußgängerin in Hamburg ist ein Lastwagenfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 50-Jährige muss nach Angaben der Gerichtspressestelle 2250 Euro zahlen. Das Amtsgericht Barmbek sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte die alte Frau übersah und mit dem Sattelzug erfasste, als er am 30. August 2021 an einer Kreuzung rechts abbiegen wollte. Das Unfallopfer wurde unter den Lastwagen geschleudert, aber nicht von diesem überrollt.

Nach dem Tod einer 88 Jahre alten Fußgängerin in Hamburg ist ein Lastwagenfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 50-Jährige muss nach Angaben der Gerichtspressestelle 2250 Euro zahlen. Das Amtsgericht Barmbek sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte die alte Frau übersah und mit dem Sattelzug erfasste, als er am 30. August 2021 an einer Kreuzung rechts abbiegen wollte. Das Unfallopfer wurde unter den Lastwagen geschleudert, aber nicht von diesem überrollt.

Der Angeklagte bog den Ermittlungen zufolge mit rund 12 Stundenkilometern Geschwindigkeit von der Habichtstraße in die Bramfelder Straße, während die Seniorin mit ihrem Gehwagen an einer Ampel bei Grün über die Straße gehen wollte. Nach Ansicht des Gerichts hätte er beim Abbiegen aber höchstens Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

Die Frau erlitt einen Schädelbruch, eine Rippenfraktur und Schürfwunden. Sie bekam in der Folge im Krankenhaus eine Lungenentzündung und starb zwei Wochen später. Der in Schleswig-Holstein lebende Lastwagenfahrer berichtete nach Angaben des Gerichts in seiner Einlassung, wie sehr ihn der Tod der Frau getroffen habe.

Das Strafmaß entsprach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft - nur der Forderung nach einem Fahrverbot für einen Monat kam das Gericht nicht nach. Die Verteidigung hatte kein konkretes Strafmaß beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.