Hamburg (dpa/lno). Im Prozess gegen eine Ex-Schönheitschirurgin und ihren Ehemann wegen gemeinschaftlich versuchter Anstiftung zum Mord hat das Landgericht Hamburg wegen eines Befangenheitsantrags nicht wie geplant das Urteil verkündet. Die Verteidigerin des Mannes habe die Vorsitzende Richterin abgelehnt, nachdem für ihren Mandanten ein Arzt hinzugezogen worden sei, sagte am Freitag ein Gerichtssprecher. Zur Begründung habe die Verteidigerin angeführt, das Hinzuziehen des Arztes lasse darauf schließen, dass die Richterin auf eine besonders harte Verurteilung festgelegt sei.

Im Prozess gegen eine Ex-Schönheitschirurgin und ihren Ehemann wegen gemeinschaftlich versuchter Anstiftung zum Mord hat das Landgericht Hamburg wegen eines Befangenheitsantrags nicht wie geplant das Urteil verkündet. Die Verteidigerin des Mannes habe die Vorsitzende Richterin abgelehnt, nachdem für ihren Mandanten ein Arzt hinzugezogen worden sei, sagte am Freitag ein Gerichtssprecher. Zur Begründung habe die Verteidigerin angeführt, das Hinzuziehen des Arztes lasse darauf schließen, dass die Richterin auf eine besonders harte Verurteilung festgelegt sei.

Die Richterin wolle offenbar einen Mediziner bereithalten, falls der Angeklagte infolge eines solchen Urteils beispielsweise einen Zusammenbruch erleide, beschrieb der Sprecher den Gedankengang der Verteidigerin.

Eigentlich wollte das Gericht am Freitag das Urteil verkünden. Die 49 Jahre alte Ärztin und der 51 Jahre alte Unternehmer sollen laut Anklage versucht haben, über das Darknet einen Auftragsmörder zu akquirieren, der den in Hamburg lebenden, früheren Lebenspartner der Frau töten sollte. Mit ihm befand sich die Angeklagte den Angaben zufolge in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsame Tochter.

Nach Aussage des Gerichtssprechers war von Anfang an ein Arzt bei den Verhandlungen dabei, zu Beginn vor allem wegen gesundheitlicher Probleme der Angeklagten. Zuletzt habe auch der Angeklagte zumindest ärztliche Aufmerksamkeit benötigt. Nun müsse das Gericht ohne die Vorsitzende Richterin den Befangenheitsantrag prüfen. Sollte er abgelehnt werden, könne am kommenden Dienstag das Urteil verkündet werden. Andernfalls würde der Prozess platzen.