Hamburg (dpa/lno). Im zweiten Prozess um den Tod eines Brasilianers im Jahr 2019 will das Landgericht Hamburg an diesem Montag das Urteil verkünden. Dies gab ein Gerichtssprecher am Donnerstag bekannt. Demnach wurden die Abschlussplädoyers am Mittwoch in nichtöffentlicher Sitzung gehalten. Die Staatsanwaltschaft beantragte, den 48 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes und wegen der aufgrund des ersten Urteils in diesem Verfahren rechtskräftig abgeurteilten früheren Taten zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe zu verurteilen.

Im zweiten Prozess um den Tod eines Brasilianers im Jahr 2019 will das Landgericht Hamburg an diesem Montag das Urteil verkünden. Dies gab ein Gerichtssprecher am Donnerstag bekannt. Demnach wurden die Abschlussplädoyers am Mittwoch in nichtöffentlicher Sitzung gehalten. Die Staatsanwaltschaft beantragte, den 48 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes und wegen der aufgrund des ersten Urteils in diesem Verfahren rechtskräftig abgeurteilten früheren Taten zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe zu verurteilen.

Die Nebenklage schloss sich dem an. Die Verteidigung forderte, den Angeklagten vom Vorwurf des Mordes freizusprechen, so dass nur wegen der bereits abgeurteilten Taten eine neue Gesamtstrafe zu bilden wäre. Der neue Prozess hatte im Januar begonnen. Zum Auftakt warf die Staatsanwaltschaft dem 48-Jährigen Mord, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und weitere Straftaten vor. Der Italiener war bereits am 22. April 2021 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung wegen Mordes jedoch im Mai 2022 auf und verwies den Fall an eine andere Schwurgerichtskammer am Landgericht.

Dieses war im ersten Verfahren zu der Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte - von Beruf Krankenpfleger - den 28-Jährigen in seiner Wohnung in Hamburg-Neustadt mit Drogen betäubt hatte, ihn zum Sex zwingen wollte und ihn dabei ermordete. Die Leiche versteckte er im Gästezimmer. Sie wurde erst vier Monate nach der Tat von der Polizei gefunden. Der Brasilianer hatte seit 2016 in Deutschland gelebt und bei einem IT-Dienstleister gearbeitet.

Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Angeklagte bereits 2018 bei einer Party einem Bekannten ein Getränk mit K.-o.-Tropfen gegeben, den Bewusstlosen vergewaltigt und davon Fotos und Videos gemacht.