Itzehoe (dpa/lno). Zurückgewiesene Liebe und ein gekränktes Ego: Ein 30 Jahre alter Mann lauert zwei Frauen in Elmshorn auf und ersticht sie. Das Landgericht Itzehoe attestiert dem Angeklagten niedrige Beweggründe für seine Morde.

Ein junger Mann muss für viele Jahre ins Gefängnis, weil er aus gekränktem Ego heraus zwei Frauen mit einem Messer auf grausame Weise getötet hat. Das Landgericht Itzehoe sprach den 30-Jährigen aus Eritrea am Dienstag des zweifachen Mordes schuldig. „Die Schuld des Angeklagten ist besonders schwer“, sagte der Vorsitzende Richter Johann Lohmann. Der Mann hatte dem Urteil zufolge zwei Frauen im Alter von 19 und 23 Jahren, die ebenfalls aus Eritrea stammten, im vergangenen Juli heimtückisch und aus niederen Beweggründen in einer Wohnung in Elmshorn mit zahlreichen Messerstichen getötet. Eines der Opfer hatte 18 Stiche und Schnitte erlitten, das andere 20.

Vorausgegangen war eine lose Fernbeziehung des späteren Täters mit der 23-Jährigen. Der 30-Jährige lebte in Tuttlingen in Baden-Württemberg und hoffte auf eine Heirat. Er habe der jungen Frau Geschenke im Wert von etwa 2500 Euro gemacht. Als ihm klar wurde, dass die 23-Jährige die Beziehung nicht weiterführen wollte, verlangte er das Geld zurück. Auf seine zahlreichen Anrufe habe sie immer seltener reagiert, sagte der Vorsitzende Richter. „Er fühlte sich ausgenutzt und nicht hinreichend respektiert.“

Im weiteren Verlauf kam es nach Lohmanns Schilderung zu gegenseitigen Beleidigungen. Der 30-Jährige habe begonnen, der Frau, die mit der 19-Jährigen in einer Wohnung in Elmshorn lebte, zu drohen. Es kam zu einer Anzeige, die Polizei in Tuttlingen suchte den Mann für eine so genannte Gefährderansprache auf.

Am 9. Juli 2022 schließlich wartete der Täter vor der Wohnungstür der beiden Frauen, bis die 23-Jährige öffnete, weil sie Müll rausbringen wollte. Sofort habe der 30-Jährige mit einem zuvor eigens im Internet bestellten Messer mit einer neun Zentimeter langen Klinge auf die Frau eingestochen und anschließend auch die 19-Jährige getötet. Wenig später hielt er auf der Straße eine Streife der Polizei an und stellte sich.

In der Befragung durch die Polizei legte der Mann ein ausführliches Geständnis ab, das er später vor Gericht widerrief und durch eine Erklärung ersetze, in der er jede Tötungsabsicht bestritt. „Wir sind davon überzeugt, dass die Einlassung in der Hauptverhandlung unzutreffend ist“, sagte Lohmann. Es sei „der durchsichtige Versuch, eine spontane Tatbegehung zu behaupten.“

Der Angeklagte, bekleidet mit einer Jeans, Sportschuhen und einem blassgelben T-Shirt, verfolgte die Begründung des Urteils mit zumeist vor der Brust verschränkten Armen. Dabei sah er den Vorsitzenden Richter aufmerksam an und hörte gleichzeitig die Ausführungen seines Übersetzers. Nach Lohmanns Angaben ist der Mann überdurchschnittlich intelligent.

Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Täter heimtückisch handelte, weil er die Arg- und Wehrlosigkeit der Frauen ausnutzte und sein Motiv auch das Mordmerkmal der niederen Beweggründe erfüllt. „Das ist ein Musterfall von Heimtücke.“

Strafmildernd erkenne das Gericht das Geständnis bei der Polizei an. „Hätte der Angeklagte konsequent geschwiegen, wäre er wahrscheinlich nur wegen zweifachen Totschlags verurteilt worden.“ Allerdings habe er keine Reue gezeigt. Diese habe er erst in seinem letzten Wort geäußert. Insgesamt seien die strafschärfenden Aspekte so überwiegend, dass zu der aus zwei lebenslangen Strafen gebildeten Gesamtstrafe die besondere Schwere der Schuld komme. In der Konsequenz kann die Reststrafe nicht bereits frühestens nach 15 Jahren bei Vorliegen einer positiven Prognose zur Bewährung ausgesetzt werden.