Kiel (dpa/lno). Mit 29 zusätzlichen Stellen stärkt Schleswig-Holstein die hoch belasteten Staatsanwaltschaften. Dies geht aus der am Dienstag vom Kabinett beschlossenen Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2023 hervor. Demnach gibt es über vier bereits im ursprünglichen Haushaltsentwurf enthaltene Planstellen für Staatsanwälte hinaus vier Stellen für Oberstaatsanwälte, zwölf für Staatsanwälte, zwei für Rechtspfleger, acht für Serviceeinheiten, zwei für Justizwachtmeister und eine für einen Informatiker.

Mit 29 zusätzlichen Stellen stärkt Schleswig-Holstein die hoch belasteten Staatsanwaltschaften. Dies geht aus der am Dienstag vom Kabinett beschlossenen Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2023 hervor. Demnach gibt es über vier bereits im ursprünglichen Haushaltsentwurf enthaltene Planstellen für Staatsanwälte hinaus vier Stellen für Oberstaatsanwälte, zwölf für Staatsanwälte, zwei für Rechtspfleger, acht für Serviceeinheiten, zwei für Justizwachtmeister und eine für einen Informatiker.

„Insgesamt 20 neue Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Jahr 2023 entsprechen einem Stellenzuwachs von neun Prozent und sind daher schon ein deutlicher Schritt in Richtung der angestrebten hundertprozentigen Deckung“, erläuterte Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU). Zugleich würden die Serviceeinheiten und Wachtmeistereien der Staatsanwaltschaften gestärkt, um reibungslose Abläufe zu garantieren.

Die Nachschiebeliste macht auch den Weg frei für die Schaffung einer bei der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig angesiedelten Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Zu diesem Zweck sind vier neue Planstellen für Oberstaatsanwälte vorgesehen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat ein Konzept erarbeitet, mit dem sie die Bekämpfung der organisierten Kriminalität nachhaltig verbessern will. Dabei geht es besonders um Menschenhandel, illegales Glücksspiel, Rocker-, Clan- und Rauschgiftkriminalität. Eine zentral bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Einheit kann jedes einschlägige Ermittlungsverfahren in Schleswig-Holstein führen beziehungsweise an sich ziehen und so Erkenntnisse zentral zusammenführen, steuern und priorisieren.