Hamburg (dpa/lno). Die Hamburgische Bürgerschaft hat am Mittwoch der Aufnahme der Kinderrechte und des Kampfes gegen Rassismus und Antisemitismus als Staatsziel in die Landesverfassung in erster Lesung zugestimmt. Künftig sollen in der Präambel auch Vielfalt und Weltoffenheit als „identitätsstiftend für die hanseatische Stadtgesellschaft“ und die Förderung eines geeinten Europas festgeschrieben werden. Zudem sollen freiwilliges Engagement und Ehrenamt unter besonderen Schutz gestellt werden. Der endgültige Beschluss zur Änderung der Verfassung soll am 1. März in zweiter Lesung erfolgen.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat am Mittwoch der Aufnahme der Kinderrechte und des Kampfes gegen Rassismus und Antisemitismus als Staatsziel in die Landesverfassung in erster Lesung zugestimmt. Künftig sollen in der Präambel auch Vielfalt und Weltoffenheit als „identitätsstiftend für die hanseatische Stadtgesellschaft“ und die Förderung eines geeinten Europas festgeschrieben werden. Zudem sollen freiwilliges Engagement und Ehrenamt unter besonderen Schutz gestellt werden. Der endgültige Beschluss zur Änderung der Verfassung soll am 1. März in zweiter Lesung erfolgen.

Laut dem gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie der CDU soll künftig als Ziel der Stadt formuliert werden: „Sie setzt sich gegen Rassismus und Antisemitismus sowie jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein. Sie stellt sich der Erneuerung und Verbreitung totalitärer Ideologien sowie der Verherrlichung und Verklärung des Nationalsozialismus entgegen.“

Kritik kam am Mittwoch von AfD und Linken. Während die Linken die Bezeichnung totalitäre Ideologien als zu unbestimmt bemängelten, lehnte die AfD den Begriff des Rassismus aus gleichem Grund ab. „Denn was Rassismus genau ist, darüber besteht keine Einigkeit“, sagte der AfD-Abgeordnete Krzysztof Walczak. Die Formulierung gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sei zudem halbwissenschaftlich und linksideologisch.

Bei der Abstimmung stimmte die AfD geschlossen gegen den entsprechenden Passus, auch aus der Linksfraktion gab es eine Gegenstimme. Bei der getrennt abgehaltenen Abstimmung über die Förderung des Ehrenamtes gab es hingegen einhellige Zustimmung aller Fraktionen. Für die zur Änderung der Verfassung nötige Zweidrittelmehrheit sind SPD und Grüne nicht auf Stimmen von der Opposition angewiesen.