Kiel (dpa/lno). Auch gegen entschärfte Pläne der schwarz-grünen Koalition für Einschnitte bei Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein regt sich weiterhin Widerstand. Ein Bündnis von 20 Verbänden und Vereinen bekräftigte am Dienstag die Forderung, von den Plänen abzusehen. Andernfalls drohten verheerende Folgen für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Bürgerbegehren würden in den Kommunen künftig weitgehend verhindert. Das Bündnis erwägt auch eine Volksinitiative.

Auch gegen entschärfte Pläne der schwarz-grünen Koalition für Einschnitte bei Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein regt sich weiterhin Widerstand. Ein Bündnis von 20 Verbänden und Vereinen bekräftigte am Dienstag die Forderung, von den Plänen abzusehen. Andernfalls drohten verheerende Folgen für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Bürgerbegehren würden in den Kommunen künftig weitgehend verhindert. Das Bündnis erwägt auch eine Volksinitiative.

Die Koalition will Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen ausschließen, für die in der Kommunalvertretung eine Zweidrittelmehrheit nötig war. Erneute Begehren gegen ein Vorhaben werden erst nach drei Jahren möglich. Und Bürgerbegehren gegen einen Beschluss einer Kommunalvertretung sollen binnen drei Monaten folgen müssen.

„Notwendig ist eine kommunale Beteiligungskultur, bei der Einwände aus der Bevölkerung nicht als störend empfunden, sondern als Teil der Lösung begrüßt werden“, erklärte die BUND-Landesvorsitzende Claudia Bielfeldt. „Bürgerbegehren sind die Lösung für Interessenskonflikte und nicht das Problem“, befand die Bundessprecherin des Vereins Mehr Demokratie, Claudine Nierth.

Gegen harsche Kritik der Opposition hatte die Koalition ihre Pläne im Landtag damit begründet, sie wolle wichtige Bauvorhaben beschleunigen, bezahlbaren Wohnraum bereitstellen und das Ehrenamt stärken. Den Vorwurf eines Demokratieabbaus wies Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) zurück. Die Regierung war zuvor nach massiver Kritik von zunächst vorgesehenen rigorosen Einschränkungen abgerückt. Damit werden Infrastruktur-, Investitions- oder Klimaprojekte, die wegen landes- oder bundesweiter Bedeutung als unverzichtbar eingestuft werden, nicht von Bürgerbegehren ausgeschlossen. Eine solche Generalklausel, die CDU und Grüne im Koalitionsvertrag verankert hatten, gibt es nun nicht. Das Gesetz soll zur Kommunalwahl am 14. Mai in Kraft sein.