Hamburg (dpa/lno). Schon einmal wurde die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert. Noch immer sind nicht alle Immobilienbesitzer ihrer Pflicht nachgekommen. Ein neuer Fristaufschub kurz vor Ultimo in Bayern sorgt in Hamburg für Kritik.

Im Gegensatz zu Bayern wird es in Hamburg keine allgemeine Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung geben. „Wir liegen mit Stand heute, 31. Januar 2023, bei einer Abgabequote von über 80 Prozent und sind zuversichtlich, dass bis Ablauf der Frist noch einige Erklärungen dazukommen“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Dienstag. Zugleich kritisierte er die vom bayerischen Ressortchef Albert Füracker (CSU) angekündigte Fristverlängerung um drei Monate bis Ende April.

„Letzte Woche in der Finanzministerkonferenz waren sich alle Länder einig, die Frist nicht zu verlängern“, sagte Dressel. „Wieder macht Bayern einen Alleingang.“ Solidarität und Verlässlichkeit zwischen Bundesländern sähe anders aus. „Eine Fristverlängerung zu diesem Zeitpunkt löst keine Probleme, im Gegenteil: Sie schafft neue.“

Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. In Bayern waren bis einschließlich Montag erst 68 Prozent der Erklärungen eingegangen.

In Hamburg lag die Rückläuferquote nach Angaben der Finanzbehörde bis Dienstagnachmittag bei 81,73 Prozent. 346 419 Erklärungen für die mehr als 420.000 neu zu bewertenden Immobilien waren demnach abgegeben worden, weit mehr als die Hälfte auf elektronischem Wege über das „Elster“-Portal.

Sollte es kurz vor Fristablauf noch zu Engpässen auf den „Elster“-Servern kommen, sollten die Steuerpflichtigen es zu einem späteren Zeitpunkt erneut versuchen, hieß es in der Finanzbehörde. Bei unverschuldeter verspäteter Abgabe seien auch nach dem 31. Januar keine negativen Konsequenzen zu erwarten.

Bei Nichtabgabe könne das Finanzamt die Daten hingegen schätzen und einen Verspätungszuschlag von 25 Euro pro angefangenem Monat festsetzen. Im schlimmsten Fall könne die Abgabe mit einem Zwangsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro erzwungen werden, sagte Dressel. „Insofern gibt es Gründe genug, sich jetzt einen Ruck zu geben und die Erklärung jetzt noch vor Fristablauf abzugeben.“

Die neuen Erklärungen sind nötig geworden, weil die Grundsteuer ab 2025 anders berechnet werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltende Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt, da die Berechnung auf Basis teils völlig veralteter Daten erfolgt.