Hamburg (dpa/lno). Wer in Hamburg seine Wohnung gegen Entgelt auch Feriengästen zur Verfügung stellen will, darf dies nur für maximal acht Wochen pro Jahr tun - und er braucht eine Registrierungsnummer. Die Zahlen steigen deutlich.

In Hamburg können immer mehr Privatwohnungen kurzzeitig als Ferienunterkünfte angeboten werden. Die Zahl der dafür von den Behörden vergebenen Wohnraumschutznummern liegt aktuell bei 9540, wie Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein der Deutschen Presse-Agentur sagte. Bis Ende vergangenen Jahres war die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 25 Prozent auf 947 gestiegen. Zum letzten Vor-Corona-Jahr 2019, in dem die Regelung eingeführt wurde, beträgt der Anstieg fast 80 Prozent.

Seit April 2019 dürfen in Hamburg Übernachtungsangebote nur noch unter Angabe einer Wohnraumschutznummer auf Plattformen wie Airbnb veröffentlicht werden. Ohne die Nummer drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro.

Die Stadt will so die Zweckentfremdung dringend benötigten Wohnraums verhindern, wie Stadtentwicklungssenatorin Pein sagte. Wohnungen dürften deshalb in Hamburg grundsätzlich nur mit Genehmigung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt werden. „Da seit einigen Jahren zunehmend Wohnungen über spezielle Plattformen im Internet als Ferienwohnungen vermietet und angeboten werden, ist in Hamburg eine genehmigungsfreie Überlassung der Hauptwohnung seit Mitte 2019 nur noch für insgesamt acht Wochen im Jahr zulässig.“

2022 sei mit zunehmender Reisetätigkeit nach der Corona-Hochphase auch die Beantragung der Wohnraumschutznummern wieder gestiegen. „Das zeigt, dass die Regelung angenommen wird und Hamburg ein funktionierendes Instrument geschaffen hat, der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenzuwirken“, sagte Pein.

Die mit 2284 meisten Nummern gibt es laut Behörde im Bezirk Eimsbüttel - dahinter folgen Nord (2167) und Altona (2053). Die wenigsten Wohnraumschutznummern gibt es in Harburg (216) und Bergedorf (180).