Die Angeklagte Eda Y. wurde am Hamburger Landgericht wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt.
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Eda Y. hatte dem Mann aufgelauert und ihn lebensgefährlich verletzt. Urteil für „narzisstische Frau“ und Schmerzensgeld für das Opfer.
Hamburg. Frühere Beziehungen endeten häufig schnell und unglücklich, standesamtliche Trauungen (!) nur Wochen später mit Scheidungen. Die krankhafte Eifersucht trieb bei Eda Y. seltsame Blüten. Sie lief Patrouille auf den Wohnstraßen ihrer damaligen Partner, einen Ex nötigte sie, mitten im Urlaub die Rückreise anzutreten.
Auch bei ihrem Immer-mal-wieder-Freund Müslüm C. folgte sie diesem Stalking-Muster: Terrorisierte ihn mit Anrufen und Nachrichten, überprüfte sein soziales Umfeld, diskreditierte frühere Liaisons – die mit einer Alevitin stempelte sie als „unmuslimisch“ ab. Am 12. Mai 2022 rammte die 32-Jährige ihrem Ex ein Messer in den Bauch und verletzte ihn lebensgefährlich. Wie das Landgericht feststellte, hatte sie ihm über einen längeren Zeitraum nachgestellt, weil sie das Aus der Beziehung nicht verwinden konnte.
Messerattacke auf den Ex: Eine krause Gedankenwelt
Am Freitag verurteilte das Gericht Eda Y. wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Jahren. Die Angeklagte hätte es viel härter kaum treffen können. Am Ende stützte sich das Gericht bei der Würdigung zwar auf die gleichen Beweismittel wie die Verteidigung, wertete sie jedoch in den zentralen Punkten völlig anders. Auch das führte wohl zu der enormen Spreizung zwischen dem harten Urteil und dem vorherigen Antrag der Verteidigung auf Freispruch.
Dabei war es, betonte der Vorsitzende Richter Stefan Philipp, gar nicht die Aussage des durch den Messerangriff lebensgefährlich verletzten Ex-Partners der Angeklagten, auf die sich die Kammer maßgeblich stützte – bei der Aufklärung des Falls habe noch mehr die Aussage von Begüm U. geholfen. Die junge Frau war einzig und allein in der krausen Gedankenwelt von Eda Y. eine Nebenbuhlerin, die hinter ihrem Rücken eine Affäre mit Müslüm C. begonnen hatte. In Wirklichkeit aber war Begüm U. nicht mehr als eine Bekannte des Opfers, auf deren Namen Eda Y. bei der Ausspähung seines Umfeldes gestoßen war.
Über einen Fake-E-Mail-Account war sie mit der konfliktscheuen Frau in Kontakt getreten, die sogleich bestritt, „die Neue“ zu sein. Auf Drängen von Eda Y. willigte sie aber ein, mit ihr am 12. Mai zur Wohnung von Müslüm C. im Karoviertel zu fahren und dort ein klärendes Gespräch zu dritt zu führen.
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Eda Y. stach Müslüm C. in den Oberbauch
Kurz vor 23 Uhr gelang es Begüm U. auf Geheiß der Angeklagten, Müslüm C. aus seiner Wohnung auf die Markstraße zu locken. Eda Y. wusste, dass der 32-Jährige keinen Kontakt mehr zu ihr wollte; längst hatte er ihre Handy-Nummer geblockt. Sie hielt sich daher in einem Hauseingang verborgen. Als Müslüm C. sie dort entdeckte, ging er auf sie zu, verpasste ihr aus Wut über ihr Erscheinen und die Scharade eine Ohrfeige. Anders als von der Angeklagten geschildert, sei dies aber kein heftiger Schlag gewesen, so Richter Philipp. Sodann holte Eda Y. ein Dose Pfefferspray hervor und ging damit auf ihren Ex los.