Hamburg (dpa/lno). Die Polizei hat in Hamburg in diesem Jahr bis Mitte Dezember rund 100 Verfahren wegen illegaler Autorennen eingeleitet. Das sind mehr als 2021 mit nur 90 Verfahren, 2020 waren es allerdings 119. Das teilte die Polizei auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Ihr liegen eigenen Angaben zufolge nur die Zahl der eingeleiteten Verfahren vor. „Durch die Ermittlungen kann sich eine anfänglich angenommene Verdachtslage durchaus noch relativieren und anders darstellen“, sagte ein Polizeisprecher.

Die Polizei hat in Hamburg in diesem Jahr bis Mitte Dezember rund 100 Verfahren wegen illegaler Autorennen eingeleitet. Das sind mehr als 2021 mit nur 90 Verfahren, 2020 waren es allerdings 119. Das teilte die Polizei auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Ihr liegen eigenen Angaben zufolge nur die Zahl der eingeleiteten Verfahren vor. „Durch die Ermittlungen kann sich eine anfänglich angenommene Verdachtslage durchaus noch relativieren und anders darstellen“, sagte ein Polizeisprecher.

Die meisten Ermittlungsverfahren wurden auf Grundlage einer erst Ende 2017 ins Strafgesetzbuch eingeführten Bestimmung (§ 315d Abs.1, Nr. 3) eingeleitet. Darin heißt es: „...wer sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

Diese Regelung erfasst auch jene Fälle, in denen nur ein einziges Fahrzeug ein Autorennen nachstellt. Werden Teilnehmer illegaler Straßenrennen vor Ort angetroffen, müssten sie in der Regel den Führerschein abgeben.