Hamburg (dpa/lno). In der Hansestadt sind mit Stand Anfang Dezember 430 Betretungsverbote für Krankenhäuser, Praxen oder Pflegedienste erlassen worden. Einen entsprechenden Bericht des „Hamburger Abendblatts“ bestätigte die Sozialbehörde am Montag. Wie erwartet sei die Zahl nach Einführung der Impfpflicht Mitte März zunächst klein gewesen, denn die Verfahren mussten erst abgearbeitet werden. Rund 160 Verbote waren es demnach Anfang August, 250 Mitte Oktober.

In der Hansestadt sind mit Stand Anfang Dezember 430 Betretungsverbote für Krankenhäuser, Praxen oder Pflegedienste erlassen worden. Einen entsprechenden Bericht des „Hamburger Abendblatts“ bestätigte die Sozialbehörde am Montag. Wie erwartet sei die Zahl nach Einführung der Impfpflicht Mitte März zunächst klein gewesen, denn die Verfahren mussten erst abgearbeitet werden. Rund 160 Verbote waren es demnach Anfang August, 250 Mitte Oktober.

Hamburgs Ärztekammer hatte Pläne für ein Ende der Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen Ende November begrüßt. „Das ist ein sinnvoller Schritt“, sagte Ärztekammer-Präsident Pedram Emami in Hamburg. „Es ist gut, dass diese Regelung im neuen Jahr Geschichte sein wird“, sagte Emami.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Die Gesundheitsämter können Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Corona-Impfung befreit. Die gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht läuft zum Jahresende aus.