Itzehoe (dpa/lno). An der Schuldfrage im Prozess gegen eine ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof gibt es für die Vertreter der Überlebenden keinen Zweifel: Irmgard F. habe sich vor 77 Jahren der Beihilfe zum tausendfachen Mord schuldig gemacht. Beim Strafmaß gehen die Forderungen auseinander.

Im Prozess gegen eine frühere Sekretärin im KZ Stutthof hat sich einer der 15 Nebenklagevertreter gegen eine Bewährungsstrafe für die 97 Jahre alte Angeklagte ausgesprochen. „Eine Bewährungsstrafe ist das falsche Signal“, sagte Anwalt Christoph Rückel am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Itzehoe. Der Strafzweck der Generalprävention müsse beachtet werden, auch mit Blick auf aktuelle Folter, Morde und Entführungen von Kindern in der Ukraine. Ausgrenzung, Diskriminierung und Antisemitismus fänden jeden Tag statt. Eine Strafaussetzung zur Bewährung würde zudem signalisieren, dass sich das lange Warten bei der Strafverfolgung auszahlen würde.

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die Angeklagte sich im Alter von 18 und 19 Jahren der Beihilfe zum heimtückischen und grausamen Mord in mehr als 10 000 Fällen schuldig gemacht hat. Irmgard F. soll von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur des Konzentrationslagers bei Danzig gearbeitet haben. Die Staatsanwältin hatte am 22. November eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Die Angeklagte hat seit Beginn des Prozesses vor über 14 Monaten geschwiegen.

Die meisten Nebenklagevertreter haben sich bereits der Strafforderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Rechtsanwalt Günther Feld, der die Stutthof-Überlebende Rose Zimler vertritt, erinnerte am Montag an die Geschichte des Holocaust. „Keine Strafe, die nach unserem Recht möglich wäre, wird dem gerecht, was da passiert ist, diesem einzigartigen Menschheitsverbrechen, dessen Teil auch Stutthof war“, sagte Feld.

Nebenklagevertreter Onur Özata warf der Angeklagten vor, sie sei Teil eines Unternehmens gewesen, dessen Geschäftsmodell der Mord gewesen sei. „Sie waren ein Handlanger des Bösen.“ Er appellierte an die 97-Jährige, ihr Schweigen zu brechen: „Helfen Sie uns, das Unvorstellbare zu begreifen!“

Auch Rückel kritisierte das Schweigen der Angeklagten. Das dürfe ihr zwar nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Aber sie habe auch den Erklärungen ihrer Verteidiger nicht ein einziges Mal widersprochen. „Sie zeigt sich ohne jedwede Einsicht.“ Dem Prozess habe sie sich zunächst nicht stellen wollen. Dabei sei die Angeklagte damals in Stutthof nicht einfach nur morgens die Treppe zu ihrem Arbeitszimmer in der Kommandantur hinauf- und abends wieder hinabgestiegen. Das Leiden im Lager sei für jeden sichtbar gewesen, auch vom Kommandanturgebäude aus. „Das war kein Ferienlager“, sagte Rückel, der sechs Überlebende vertritt. Drei von ihnen, Josef Salomonovic, Asia Shindelman und Risa Silbert, haben im Prozess eindrucksvoll als Zeugen ausgesagt.

Rückels Kollege Hans-Jürgen Förster stellte fest, dass die Angeklagte ihre Hilfsleistungen zum staatlich organisierten Massenmord „bewusst und gewollt“ erbracht habe. Sie habe zum reibungslosen Funktionieren des Lagers beigetragen, obwohl sie sich über die Verbrechen im Klaren gewesen sein müsse. „Es war unausweichlich, dass sie die Grausamkeiten, die konkret lebensfeindlichen Bedingungen im Lager wahrgenommen hat.“ Der historische Sachverständige Stefan Hördler habe zudem ausgeführt, dass die Angeklagte sich um eine andere Arbeitsstelle hätte bewerben können.

Förster stellte die Höhe der Strafe ins Ermessen des Gerichts. Der ehemalige Bundesanwalt betonte dabei: „Genugtuung erfahren die Opfer nur aus einem auch für die Angeklagte gerechten Urteil.“ Er bemängelte zugleich die lange Dauer des Verfahrens. Allein das Ermittlungsverfahren habe vier Jahre gedauert. Das Hauptverfahren hätte beschleunigt werden können, indem der Verhandlungsort in die Nähe des Wohnorts der Angeklagten in Quickborn bei Hamburg verlegt worden wäre. Einer sogenannten Verzögerungsrüge von Förster schloss sich auch der Nebenklagevertreter Rajmund Niwinski an.

An diesem Dienstag soll die Verteidigung ihr Plädoyer halten und die Angeklagte Gelegenheit zu einem letzten Wort bekommen. Die Urteilsverkündung wird für den 20. Dezember erwartet.