Schleswig (dpa/lno). Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat am Freitag über Kommunalverfassungsbeschwerden von rund 100 einem Amt angeschlossenen Gemeinden gegen die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs verhandelt. Die Gemeinden sind der Ansicht, dass der Gesetzgeber ihren tatsächlichen Finanzbedarf nicht richtig ermittelt habe. Außerdem verstößt der Finanzausgleich nach Auffassung der klagenden Kommunen gegen das Gebot, Gemeinden grundsätzlich gleich zu behandeln. Denn Gemeinden, die als „Zentrale Orte“ eingestuft sind, würden ohne ausreichende Gründe bevorzugt.

Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat am Freitag über Kommunalverfassungsbeschwerden von rund 100 einem Amt angeschlossenen Gemeinden gegen die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs verhandelt. Die Gemeinden sind der Ansicht, dass der Gesetzgeber ihren tatsächlichen Finanzbedarf nicht richtig ermittelt habe. Außerdem verstößt der Finanzausgleich nach Auffassung der klagenden Kommunen gegen das Gebot, Gemeinden grundsätzlich gleich zu behandeln. Denn Gemeinden, die als „Zentrale Orte“ eingestuft sind, würden ohne ausreichende Gründe bevorzugt.

Der für Kommunales, Bauen und Wohnen zuständige Staatssekretär im Innenministerium, Jörg Sibbel, sagte vor der Verhandlung, mit neuen finanzwissenschaftlichen Methoden und einer nie dagewesenen Datenbreite werde der Finanzausgleich an den tatsächlichen Bedarfen von Land und Kommunen ausgerichtet. Dabei folge er den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts aus den ersten FAG-Urteilen.

Über den kommunalen Finanzausgleich sollen Städte und Gemeinden mit ihren unterschiedlichen Strukturen finanziell gerecht ausgestattet werden. Dafür erhalten sie vom Land Geld, das nach bestimmten und im Finanzausgleichsgesetz (FAG) festgelegten Regeln verteilt wird. Es gibt auch eine Umverteilung, denn die Starken sollen den Schwachen helfen. Das Geld stammt aus Einnahmen des Landes - etwa aus Einkommens-, Körperschafts- oder Umsatzsteuern. 2022 beträgt die Finanzausgleichsmasse - also der Betrag, der auf die Gemeinden und Kreise verteilt werden kann - rund 2,2 Milliarden Euro.

Der kommunale Finanzausgleich hat das Landesverfassungsgericht bereits mehrfach beschäftigt. So musste das entsprechende Gesetz nach zwei Verfassungsgerichtsurteilen von 2017 bis Ende 2020 zum Teil neu geregelt werden. Ein Urteil soll am 17. Februar 2023 verkündet werden.