Gießen. Die Urteile im zweiten Prozess um den großen Drogen-Onlineshop „Chemical Revolution“ sind zum größten Teil rechtskräftig geworden. Einer der fünf Angeklagten habe Revision gegen seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Gießen mit. Dieses hatte die fünf Männer Anfang November schuldig gesprochen, zwischen Frühjahr 2018 und Anfang 2019 für den kriminellen Online-Shop tätig gewesen zu sein.

Die Urteile im zweiten Prozess um den großen Drogen-Onlineshop „Chemical Revolution“ sind zum größten Teil rechtskräftig geworden. Einer der fünf Angeklagten habe Revision gegen seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Gießen mit. Dieses hatte die fünf Männer Anfang November schuldig gesprochen, zwischen Frühjahr 2018 und Anfang 2019 für den kriminellen Online-Shop tätig gewesen zu sein.

Die Richter verhängten Strafen zwischen eineinhalb und sieben Jahren Haft, insbesondere wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Einen Angeklagten sprachen sie der Beihilfe dazu schuldig.

Das Gericht ging davon aus, dass im Tatzeitraum unter anderem Kokain, Heroin, Amphetamine, Cannabis und Ecstasy-Tabletten aus den Niederlanden nach Hamburg gebracht worden waren. Dort sei die illegale Ware gebunkert, verpackt und an Kunden verschickt worden. Der Drogen-Onlineshop soll ähnlich wie ein normaler Internetversandhandel betrieben worden sein - mit Rabatt- und Sonderaktionen sowie Paketpreisen. Die Kunden zahlten mit der Kryptowährung Bitcoin.

In einem ersten „Chemical Revolution“-Prozess waren 2021 mehrere Männer zu teils noch nicht rechtskräftigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Darunter war auch der mutmaßliche Drahtzieher. Damals ging es auch um einen Tatort in Hessen.