Kiel/Lübeck (dpa/lno). Der erste Radschnellweg in Schleswig-Holstein soll durch Lübeck führen. Für die Planung des ersten, 2,4 Kilometer langen, Teilstücks entlang der Ratzeburger Allee zwischen Mühlentorkreisel und Stadtweide stellt das Bundesverkehrsministerium 713.000 Euro bereit und das Land 143.000, wie Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (parteilos) am Freitag mitteilte. Der Baubeginn sei für 2024 geplant, die Fertigstellung des ersten Abschnitts für Ende 2026.

Der erste Radschnellweg in Schleswig-Holstein soll durch Lübeck führen. Für die Planung des ersten, 2,4 Kilometer langen, Teilstücks entlang der Ratzeburger Allee zwischen Mühlentorkreisel und Stadtweide stellt das Bundesverkehrsministerium 713.000 Euro bereit und das Land 143.000, wie Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (parteilos) am Freitag mitteilte. Der Baubeginn sei für 2024 geplant, die Fertigstellung des ersten Abschnitts für Ende 2026.

Der insgesamt 13,4 Kilometer lange Radschnellweg soll künftig von Bad Schwartau durch das Lübecker Stadtgebiet nach Groß Grönau führen. „Bis 2030 will der Bund allein für Schleswig-Holstein rund 14,4 Millionen Euro für Radschnellwege zur Verfügung stellen“, erläuterte Madsen. „Damit werden wir hoffentlich erreichen, dass das Rad auch für viele Berufstätige zur dauerhaften Alternative zum Auto wird.“ Bereits heute seien teilweise täglich mehr als 6000 Radfahrer an der Ratzeburger Allee unterwegs. „Für den zukünftigen Radschnellweg sind Verkehrsstärken von über 10.000 Radfahrenden am Tag prognostiziert.“

Die Trasse in Lübeck ist Teil eines künftigen Radschnellnetzes in der Metropolregion Hamburg. Auf insgesamt 300 Kilometern sollen dort neun Schnellwege die Mobilitätswende unterstützen. Ausgangsorte der vier aus Schleswig-Holstein auf Hamburg zulaufenden Radschnellwege sind Bad Bramstedt, Ahrensburg, Geesthacht und Elmshorn. Diese Trassen sollen besonders breit sein, um sicheres Überholen zu ermöglichen, aber vor allem auch nur sehr wenige Kreuzungen und Ampeln haben.

Der Bund beteiligt sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für Planung und Bau. Er fördert auch den Umbau von Kreuzungen und die Sicherheitsausstattung der Wege inklusive Beleuchtung. Interessierte Gemeinden können Anträge über das Land stellen.