Hamburg (dpa/lno).

Vor dem Hintergrund von Berichten über eine mögliche Einflussnahme auf Ermittlungen gegen Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) hat die Justizbehörde ein Disziplinarverfahren gegen Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich eingeleitet. Fröhlich selbst habe das Verfahren beantragt, teilte die Behörde am Freitag mit. Damit «sollen die jüngst in den Medien erhobenen erheblichen Vorwürfe gegen den Generalstaatsanwalt in einem rechtlich geregelten Verfahren aufgeklärt werden», hieß es.

Zugleich komme der Dienstherr damit seiner Fürsorgepflicht nach, «da der Bedienstete entlastet wird, falls sich der Verdacht eines Dienstvergehens nicht bestätigt.» Die Behörde wolle eine außenstehende Person bestellen, die unabhängig die Ermittlungen führt, hieß es.

Das Nachrichtenportal «t-online» hatte in der vergangenen Woche unter Berufung auf ihm vorliegende interne Vermerke der Staatsanwaltschaft berichtet, dass sich Fröhlich 2019 gegen Ermittlungen gegen Grote, den früheren Wirtschaftssenator Frank Horch und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer wegen des Verdachts der Vorteilsnahme ausgesprochen habe, um einen «politischen Tsunami» vor der Bürgerschaftswahl 2020 zu vermeiden. Hintergrund war die Annahme von VIP-Karten vom FC St. Pauli. Fröhlich soll gefordert haben, den «Beurteilungsspielraum» zugunsten der Betroffenen auszulegen und den Fall nicht weiter zu verfolgen.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen Grote und Meyer schließlich 2020 mit Zustimmung des Amtsgerichts wegen Geringfügigkeit eingestellt. Im Rahmen der Vorprüfung habe sich zu ihren Gunsten herausgestellt hat, «dass die Annahme der verfahrensgegenständlichen Eintrittskarten zu repräsentativen Zwecken sowohl bei Herrn Grote als auch bei Herrn Meyer jedenfalls genehmigungsfähig war, es letztlich jeweils nur an einer formal notwendigen schriftlichen Genehmigung des Dienstherrn fehlte und diese im Zweifel auch erteilt worden wäre», hieß es damals.