Hamburg. 52 Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts haben in Hamburg 95 Fahrerinnen und Fahrer von Taxi-, Ridesharing- und anderen Beförderungsunternehmen kontrolliert – unter anderem am Flughafen Hamburg, an Bahnhöfen, an den Kreuzfahrtterminals und in der Hamburger Innenstadt.
Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften dabei am vergangenen Sonnabend, ob in den Unternehmen sozialversicherungsrechtliche Pflichten eingehalten werden und ob unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen werden. Im Fokus der Kontrollen standen außerdem mögliche illegale Beschäftigungen von Ausländern.
Schwarzarbeit: Zoll Hamburg prüft Fahrer – 47 Verdachtsfälle
"Die bisherige Auswertung ergab, dass in 47 Fällen weitere Überprüfungen erforderlich sind. Davon betrifft die Zahlung des Mindestlohns 19 Vorgänge, die Meldung zur Sozialversicherung 20 Fälle und in acht Fällen wird dem Verdacht auf Leistungsmissbrauch nachgegangen", teilte das Hauptzollamt am Dienstag mit. Im Personenbeförderungsgewerbe spiele insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn pro Arbeitsstunde 10,45 Euro.
Zoll: Bundesweite Kontrollen gegen Schwarzarbeit
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch. Dabei geht es insbesondere um die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungen.
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Durch die Kontrollen sollen Ausfälle von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen verhindert werden. Ebenso eine Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben sowie die mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt.
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