Kiel (dpa/lno).

Die Speicherung von IP-Adressen von Smartphones und Computern ist aus Sicht von Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) besonders für die Bekämpfung von Kindesmissbrauch wichtig. «Über diese Möglichkeit werde ich mich mit der Bundesinnenministerin und meinen Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer intensiv beraten», teilte Sütterlin-Waack am Dienstag zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung mit. «Ich würde es begrüßen, wenn wir zeitnah in Deutschland die Grundlagen schaffen, um mit diesem Mittel stärker gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Netz vorgehen zu können.» Mit der IP-Adresse wird ein Gerät im Internet identifiziert.

Das oberste EU-Gericht hatte am Dienstag die derzeit ausgesetzte deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung als unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Sie liegt seit 2017 auf Eis. Eine anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten, etwa wer wann mit wem von welchem Ort aus telefoniert, ist unzulässig. Eine Ausnahme gilt bei einer ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit. Eine Speicherung der IP-Adressen ist dem Urteil zufolge zur Bekämpfung schwerer Verbrechen möglich.

«Das grundsätzliche Urteil haben auch wir in Schleswig-Holstein so erwartet», teilte Sütterlin-Waack mit. «Wir hatten und haben keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung vor.» Der EuGH habe in seinem Urteil erneut eine sehr wichtige Ausnahme gemacht und bestätigt: Eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen von Handys oder Computern sei unter bestimmten Bedingungen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit zulässig.