Lübeck (dpa/lno).

Die Justiz in Schleswig-Holstein leidet unter Personalmangel. Betroffen seien besonders die Geschäftsstellen der Gerichte, sagte der Pressesprecher des Justizministeriums, Oliver Breuer. «Die Landesregierung wirkt dem bereits seit Jahren durch die Schaffung neuer Stellen entgegen», sagte Breuer. Sie bekenne sich auch für die Serviceeinheiten zu dem Ziel einer einhundertprozentigen Abdeckung und sei bemüht, den Personalmangel auch in diesen Bereichen weiter abzubauen, sagte er.

Die Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind als Geschäftsstellen für die Erledigung aller Aufgaben zuständig, die nicht in die Zuständigkeit der Richter und Rechtspfleger fallen. Sie verwalten die Akten und beantworten auch Fragen von Bürgern und Rechtsanwälten zu den Verfahren. Besetzt sind sie mit Beamten des mittleren Justizdienstes sowie mit Justizfachangestellten.

Insgesamt wurden nach Angaben des Justizministeriums in Schleswig-Holstein seit 2017 42 neue Stellen für den Bereich der Serviceeinheiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit geschaffen. Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst die Landgerichte, Amtsgerichte sowie das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.

Die grundsätzliche Verteilung des Personals für die Geschäftsstellen auf die Landgerichtsbezirke erfolgt durch das Oberlandesgericht auf Grundlage der jeweiligen Ergebnisse der jährlich erhobenen Personalbedarfsberechnung. Den konkreten Personaleinsatz innerhalb der Gerichte regeln die jeweiligen Behördenleitungen.