Kiel (dpa/lno).

Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken verlangt Nachbesserungen an der geplanten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. «Wir erwarten vom Bund klare, umsetzbare und nachvollziehbare Corona-Regelungen, falls wir im Herbst oder Winter beispielsweise auf neue Virusvarianten reagieren müssten», erklärte die CDU-Politikerin am Freitag.

Derzeit seien keinerlei verschärfende Maßnahmen sinnvoll oder geplant. Sollten sie notwendig werden, müssten die Länder rasch darauf reagieren können. Maßnahmen müssten der Situation angemessen und wirksam sein. Dafür müsse der Bund einen verlässlichen Rahmen liefern. Der vorliegende Entwurf werde diesen Anforderungen nicht gerecht und müsse an zentralen Stellen nachgebessert werden.

Von der Decken plädierte für eine Öffnungsklausel: Die Länder sollten auch differenziertere oder gegebenenfalls abweichende Regeln treffen können. «Durch passgenaue und gut akzeptierte Maßnahmen soll auf unnötige Belastungen für Menschen, Gesellschaft und Wirtschaft verzichtet werden können, die beispielsweise in Ländern mit niedrigerer Impfquote sinnvoll sein könnten.»

Eine grundsätzliche Testpflicht für alle Klinikbeschäftigten lehnte die Ministerin ab. Stattdessen sollten Geimpfte und Genesene von der Pflicht ausgenommen bleiben beziehungsweise das Hygienemanagement zurück an das dafür ausgebildete Hygienefachpersonal der Kliniken gehen.

Von der Decken befürwortete einheitliche Maskenstandards: Statt komplizierter, differenzierender Regeln sollten medizinische Masken als generelle Vorgabe festgelegt werden. FFP2-Masken könnten weiterhin im Rahmen von Hygienekonzepten besonders zum Schutz vulnerabler Gruppen vorgeschrieben werden. Anlassloses Testen sei derzeit kein geeignetes Mittel, um Infektionen zu vermeiden, befand von der Decken darüber hinaus.