Hamburg.

Die Initiative Finanzwende erwartet von der Vernehmung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Freitag im Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zur «Cum-Ex»-Affäre keine unmittelbaren neuen Erkenntnisse. Es gelte der Satz: «Nach der Anhörung ist vor der Anhörung», sagte der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete und Finanzwende-Vorstand Gerhard Schick am Donnerstag in Hamburg. Seine Erfahrung mit Untersuchungsausschüssen habe gezeigt, dass sich Ungereimtheiten oder falsche Behauptungen selten schon in der Befragung zeigten, «sondern viele Sachen werden erst Monate später im Zusammenspiel mit Akten sichtbar».

Als Beispiel nannte er die jetzt die Veröffentlichung von «Stern» und «Manager Magazin» aus dem Protokoll der eigentlich geheimen Sitzung des Bundestagsfinanzausschusses, «aus der jetzt erst deutlich wird, dass es wahrscheinlich eine Falschaussage des Kanzlers vor dem Finanzausschuss gab».

Schick sieht durch die parlamentarischen und journalistischen Recherchen belegt, dass es in Hamburg «eine erfolgreiche Einflussnahme durch reiche Banker auf die Politik gab». Scholz habe als Bürgermeister Treffen «mit einem Warburg-Banker, gegen den bereits «Cum-Ex»-Ermittlungen liefen, unter den Teppich gekehrt», sagte Schick. «Jüngst kam noch der Verdacht hinzu, dass bei Herrn Scholz und Co. E-Mails gezielt gelöscht wurden.» Auch die Erinnerungslücken nehme er ihm nicht ab. «Olaf Scholz muss jetzt reinen Tisch machen, am besten gleich morgen im Untersuchungsausschuss.»

Scholz hatte Treffen mit den in den «Cum-Ex»-Skandal verwickelten Warburg-Bank-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg in 2016 und 2017 erst eingeräumt, als sie bereits durch Presseveröffentlichungen bekannt waren. Bezüglich des Inhalts der Gespräche hatte er sich vor dem Untersuchungsausschuss auf Erinnerungslücken berufen.

Nach den ersten Treffen hatte die Finanzverwaltung 2016 Steuerrückforderungen an die Bank in Höhe von 47 Millionen Euro zunächst verjähren lassen. Eine Forderung über weitere 43 Millionen Euro wurde ein Jahr später erst auf Druck des Bundesfinanzministeriums kurz vor Eintritt der Verjährung erhoben.